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EU-MDR · Artikel 22 · Systeme und Behandlungseinheiten

Wann ist ein medizinisches Set eine Behandlungseinheit – und wann ein neues Produkt?

Eine konforme Kombination nach Artikel 22 erhält keine zusätzliche CE-Kennzeichnung. Sie benötigt jedoch eine dokumentierte Kompatibilitätsentscheidung, eine Erklärung, eine eigene UDI und eine kontrollierte Freigabe.

Wird nur eine Grenzbedingung verletzt – etwa durch ein nicht CE-gekennzeichnetes Produkt, eine unvereinbare Kombination oder eine Sterilisation außerhalb der Herstelleranweisungen –, wird die Kombination zu einem eigenständigen Medizinprodukt. Dieser Leitfaden zeigt, wo die Grenze verläuft und welche Unterlagen auf beiden Seiten erforderlich sind.

Aktualisiert am 22.09.2026 16 Minuten Lesezeit Mit Freigabe-Checkliste
Den richtigen Weg bestimmen ↓
GRENZE DES ARTIKELS 22KOMBINIEREN · PRÜFEN · BEHERRSCHEN
DIE KERNPRÜFUNG

Im
Rahmen

CE-gekennzeichnete Teile
Vereinbare Anwendung
Herstellergrenzen

  1. 01

    Zweck

    Ein medizinisches Ziel

  2. 02

    Komponenten

    Zulässige Produkte

  3. 03

    Verträglichkeit

    Geprüfte Kombination

  4. 04

    Erklärung

    Nachweise nach Artikel 22

  5. 05

    Identität

    UDI und Registrierung

BEDINGUNG VERLETZT

Die gesamte Kombination folgt dem Herstellerweg für Medizinprodukte

Die direkte Antwort

Artikel 22 ist ein kontrollierter Kombinationsweg – keine Umgehung der Konformitätsbewertung

Eine Kombination darf nach Artikel 22 in Verkehr gebracht werden, wenn jede regulierte Komponente zulässig ist, die gemeinsame Anwendung innerhalb der ursprünglichen Zweckbestimmungen und Anweisungen bleibt und die verantwortliche Person Verträglichkeit und Kontrolle nachweisen kann.

WEG NACH ARTIKEL 22 ABSATZ 1

Die Kombination bleibt ein System oder eine Behandlungseinheit

  • Medizinprodukte tragen die erforderliche CE-Kennzeichnung
  • IVD tragen die erforderliche CE-Kennzeichnung nach der IVDR
  • Sonstige Produkte entsprechen den für sie geltenden Rechtsvorschriften
  • Jede Komponente wird innerhalb ihrer Zweckbestimmung und Grenzen verwendet
  • Die wechselseitige Verträglichkeit ist geprüft und dokumentiert
WEG NACH ARTIKEL 22 ABSATZ 4

Die Kombination wird zu einem eigenständigen Medizinprodukt

  • Ein Medizinprodukt trägt nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung
  • Die Kombination widerspricht einer ursprünglichen Zweckbestimmung
  • Eine Anwendungsbeschränkung oder Anweisung muss überschritten werden
  • Die Sterilisation erfolgt nicht nach den Herstelleranweisungen
  • Die verantwortliche Person übernimmt sämtliche Herstellerpflichten
NICHT VON DER VERPACKUNG AUSGEHEN

Ein kommerzielles „Set“ ist nicht automatisch eine Behandlungseinheit nach der MDR. Entscheidend ist, wer die gemeinsame medizinische Zweckbestimmung festlegt, ob die Kombination als Einheit in Verkehr gebracht wird und ob die beanspruchte Anwendung innerhalb der dokumentierten Grenzen aller Komponentenhersteller bleibt.

System, Behandlungseinheit oder gewöhnliche Lieferung

Definieren Sie zuerst, was Sie in Verkehr bringen

Systeme und Behandlungseinheiten sind Kombinationen mit einem spezifischen medizinischen Zweck. Produkte, die lediglich aus Bequemlichkeit zusammen geliefert werden, bilden nicht zwangsläufig ein Erzeugnis nach Artikel 22.

BEHANDLUNGSEINHEIT

Zusammen verpackt

Eine gemeinsame Marktaufmachung

Spezifischer Zweck

Ein medizinisches Verfahren oder Ziel

SYSTEM

Zusammen oder getrennt

Eine gemeinsame Verpackung ist nicht erforderlich

Gemeinsame Funktion

Verbunden oder kombiniert für einen medizinischen Zweck

MDCG 2018-3 nennt Erste-Hilfe-Sets, kieferorthopädische Behandlungseinheiten und Hauttraktionssets als Beispiele für Behandlungseinheiten sowie ein Röntgensystem als Beispiel für ein System.

GEWÖHNLICHER VERTRIEB

Eine gemeinsame Lieferung allein schafft noch keine Behandlungseinheit

Ein Lieferant kann auf Wunsch eines Krankenhauses mehrere CE-gekennzeichnete Produkte gemeinsam liefern, ohne die Auswahl als eine Kombination für einen spezifischen medizinischen Zweck in Verkehr zu bringen.

  • Der Kunde wählt die einzelnen Produkte aus
  • Der Lieferant vermarktet keine gemeinsame Konfiguration
  • Der Lieferant weist keine gemeinsame Zweckbestimmung zu
  • Die Produkte bleiben einzeln identifiziert und geliefert
  • Die einschlägigen Importeur- oder Händlerpflichten bleiben bestehen
FRAGE 01

Was ist der gemeinsame medizinische Zweck?

Formulieren Sie ihn in einem präzisen Satz. Gibt es keine vom Anbieter festgelegte medizinische Zweckbestimmung der Kombination, ist Artikel 22 möglicherweise nicht der richtige Ausgangspunkt.

FRAGE 02

Wer legt die Konfiguration fest?

Bestimmen Sie, wer die Komponenten auswählt, Austauschprodukte genehmigt, die Kombination verpackt oder identifiziert und sie in Verkehr bringt.

FRAGE 03

Welche Aussage existiert nur auf Kombinationsebene?

Prüfen Sie Kataloge, Kennzeichnung, Gebrauchsanweisungen, Ausschreibungs- und Werbeaussagen. Eine gemeinsame Aussage kann die Zweckbestimmung festlegen, auch ohne ein so bezeichnetes Dokument.

Den Weg anhand der Fakten wählen

Vier Wege, die auf einer Bestellung gleich aussehen können

Wählen Sie das Szenario, das der vermarkteten Konfiguration entspricht. Das Ergebnis verändert die Erklärung, die Beteiligung einer Benannten Stelle, die CE-Kennzeichnung und die rechtliche Rolle der verantwortlichen Person.

WEG 01 · KEIN ERZEUGNIS NACH ARTIKEL 22

Mehrere Produkte werden geliefert, aber nicht als eine medizinische Kombination in Verkehr gebracht

  • Typischer Sachverhalt

    Ein Kunde bestellt eine sterile Pinzette, eine sterile Nadel und Handschuhe in einer Lieferung, wobei jedes Produkt eigenständig bleibt.

  • Rechtliche Rolle

    Der Betreiber handelt je nach Fall als Importeur oder Händler und nicht als Person, die für diese Auswahl ein System oder eine Behandlungseinheit zusammenstellt.

  • Erforderliche Maßnahme

    Die Produkte in den Werbeaussagen getrennt halten und die einschlägigen Pflichten nach Artikel 13 oder 14 erfüllen.

Die Nachweise hinter der Erklärung

„Vereinbar“ erfordert einen Nachweis für jede Komponente

Die Erklärung nach Artikel 22 ist das Ergebnis. Die Arbeitsakte muss zeigen, wie die verantwortliche Person zu diesem Ergebnis gelangte, die Kombination beherrschte und die Übereinstimmung der freigegebenen mit der genehmigten Konfiguration prüfte.

Entscheidung
Prüfung
Nachweis
Freigabekriterium
01

Zulässigkeit der Komponenten

Identität, CE-Status, geltende Vorschriften und aktueller Marktstatus
Freigegebene Komponentenliste, Erklärungen, gegebenenfalls Zertifikate, Kennzeichnung und Lieferantenprüfung
Keine nicht genehmigte oder veraltete Komponente gelangt in die Kombination
02

Zweckbestimmung

Anwendung jeder Komponente entspricht Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Indikationen, Anwendern und Grenzen
Kompatibilitätsmatrix mit Verweisen auf Herstellerunterlagen und geprüfte Versionen
Keine Aussage zur Kombination überschreitet den erlaubten Einsatz einer Komponente
03

Technische Verträglichkeit

Anschlüsse, Abmessungen, Materialien, Energie, Software, Umgebung und Anwendungsreihenfolge
Technische Bewertung, Prüfplan und -bericht, Begründung und abgeschlossene Abweichungen
Abnahmekriterien sind für die genaue Marktversion erfüllt
04

Verpackung und Transport

Schutz, Verwechslungsvermeidung, Haltbarkeit, Transport und Zugang zu Anweisungen
Verpackungsspezifikation, Validierung oder Verifizierung, Druckvorlagen und erforderliche Transportprüfung
Die Kombination bleibt bis zur Lieferung identifizierbar, vollständig und sicher
05

Kontrolle der Zusammenstellung

Eingangsstatus, Linienfreigabe, Mengen, Chargenrückverfolgbarkeit und Endprüfung
Arbeitsanweisung, Schulung, Chargenprotokoll, Abweichungskontrolle und Freigabeberechtigung
Die freigegebene Kombination entspricht Stückliste und Kennzeichnung
06

Änderungskontrolle

Änderungen an Lieferant, Produkt, Anweisung, Zertifikat, Design, Verpackung, UDI und Sterilisation
Änderungsvereinbarung, Folgenbewertung, Revalidierung und Identifikatorentscheidung
Kein Austausch erfolgt vor regulatorischer und technischer Genehmigung
ERKLÄRUNG NACH ARTIKEL 22 ABSATZ 2

Drei Kernaussagen müssen belegbar sein

Übernehmen Sie den Rechtstext nicht in ein unterschriebenes Blatt, bevor die Nachweise für jede Aussage vollständig sind.

  1. 01

    Verträglichkeit geprüft

    Die Komponenten wurden gemeinsam gemäß den Herstelleranweisungen bewertet.

  2. 02

    Anweisungen eingehalten

    Die Zusammenstellung blieb innerhalb der Anweisungen und Anwendungsbeschränkungen.

  3. 03

    Informationen bereitgestellt

    Verpackung und Anwenderinformation enthalten die relevanten Angaben aller Komponenten.

  4. 04

    Kontrollen angewendet

    Interne Überwachung, Verifizierung und Validierung beherrschen die Zusammenstellung.

  5. 05

    Konfiguration festgelegt

    Stückliste, Varianten und genehmigte Austauschprodukte sind eindeutig.

  6. 06

    Freigabe dokumentiert

    Jede Charge oder jedes System ist mit Komponenten, Kennzeichnung, Prüfungen und Freigabe verknüpft.

  7. 07

    Änderungen bewertet

    Neue Komponenten, Aussagen oder Prozesse lösen eine erneute Abgrenzungsprüfung aus.

  8. 08

    Aufzeichnungen aufbewahrt

    Der längste Zeitraum nach Artikel 10 Absatz 8 unter den kombinierten Produkten gilt.

Sterile Systeme und Behandlungseinheiten

Ein begrenzter Prüfungsumfang verlangt dennoch einen vollständigen Sterilprozess

Artikel 22 Absatz 3 begrenzt die Konformitätsbewertung auf die Aspekte, die die Sterilität bis zum Öffnen oder zur Beschädigung der Verpackung sichern. Das macht die Sterilisation weder zum bloßen Zertifikatskauf noch erlaubt es Abweichungen von Komponentenanforderungen.

01MACHBARKEIT

Jede Komponente prüfen

Bestätigen Sie, dass Verfahren, Expositionsgrenzen, Verpackung und Aufbereitungsbedingungen für jedes Produkt zulässig sind.

Bei widersprüchlichen Anweisungen stoppen
02WEG

Anhang IX oder XI Teil A wählen

Beziehen Sie eine nach der MDR Benannte Stelle für die Sterilitätsaspekte ein und legen Sie den Bewertungsumfang fest.

Vor der kommerziellen Freigabe
03VALIDIERUNG

Das Verfahren validieren

Legen Sie Beladung, Bioburden oder andere Eingangsgrößen, Zyklusparameter, gegebenenfalls Rückstände und Abnahmekriterien fest.

Die endgültige Marktversion verwenden
04STERILBARRIERE

Sterilität bis zur Anwendung schützen

Validieren Sie Siegelung, Integrität, Alterung, Transport und Handhabung bis zum Öffnen oder zur Beschädigung der Verpackung.

Haltbarkeit durch Nachweise stützen
05ROUTINEKONTROLLE

Jede freigegebene Charge beherrschen

Definieren Sie Überwachung, Freigabeparameter, Abweichungen, Wiederaufbereitungsgrenzen, Dienstleisteraufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit.

Ein Zertifikat allein reicht nicht
06ERKLÄRUNG

Einhaltung der Anweisungen erklären

Stellen Sie die Sterilisationserklärung nach Artikel 22 Absatz 3 aus und bewahren Sie die Prozess- und Verpackungsnachweise auf.

Erst nach vollständigem Nachweis unterzeichnen
DIE HARTE GRENZE

Sterilisation außerhalb der Herstelleranweisungen aktiviert Artikel 22 Absatz 4

Die Kombination wird zu einem eigenständigen Produkt. Die verantwortliche Person übernimmt die Herstellerpflichten für das Ganze und muss Produkt, Klassifizierung, Nachweise, Risikokontrollen, technische Dokumentation und die anwendbare Konformitätsbewertung nach Artikel 52 begründen.

Identität, Kennzeichnung und Marktaufzeichnungen

Die Kombination hat eine eigene Identität, aber keine zusätzliche CE-Kennzeichnung

Artikel 22 trennt den CE-Status der Komponenten von der Identität der vermarkteten Kombination. Die verantwortliche Person muss die gesamte Kombination rückverfolgbar machen und dem Anwender die Informationen für den sicheren Einsatz jeder Komponente geben.

01CE-KENNZEICHNUNG

Keine zusätzliche CE-Kennzeichnung

Ein System oder eine Behandlungseinheit nach Artikel 22 Absatz 1 erhält keine weitere CE-Kennzeichnung. Die verantwortliche Person darf sich nicht als Hersteller der CE-gekennzeichneten Komponenten darstellen.

PRÜFEN

Das Layout trennt die CE-Kennzeichnungen der Komponenten klar von der eigenen Identität

02VERANTWORTLICHE PERSON

Name und Kontaktanschrift

Das System oder die Behandlungseinheit trägt den Namen, eingetragenen Handelsnamen oder die Marke der Person nach Artikel 22 sowie eine Kontaktanschrift.

PRÜFEN

Rechtsträger und Anschrift stimmen in Kennzeichnung und Registrierung überein

03ANWENDERINFORMATION

Relevante Informationen begleiten die Kombination

Stellen Sie die anwendbaren Informationen nach Anhang I Abschnitt 23 bereit und übernehmen Sie relevante Anweisungen, Warnungen, Lagergrenzen und Verfalldaten der Komponenten.

PRÜFEN

Keine Komponentenanweisung wird durch Umverpacken verdeckt, widersprochen oder unbrauchbar

04UDI

Eigene Basis-UDI-DI und UDI

Die Kombination erhält Identifikatoren, die sich von den Komponenten-UDI unterscheiden. Der UDI-Träger befindet sich grundsätzlich außen oder bleibt durch transparente Verpackung lesbar und scannbar.

PRÜFEN

Regeln der Zuteilungsstelle, Produktionsidentifikatoren und Änderungsauslöser sind dokumentiert

05EUDAMED

Akteurs- und Produktregistrierung

Die verantwortliche Person registriert sich als Akteur und registriert das System oder die Behandlungseinheit. Die Module für Akteure und UDI/Produkte sind seit dem 28. Mai 2026 verpflichtend.

PRÜFEN

SRN, Akteursdaten, Basis-UDI-DI und Produktdaten entsprechen der Marktversion

AUFBEWAHRUNGSREGEL

Den längsten Zeitraum anwenden

  1. A

    Zeitraum nach Artikel 10 Absatz 8 für jede Komponente prüfen

  2. B

    Den längsten Zeitraum auf die Erklärung nach Artikel 22 anwenden

  3. C

    Rückverfolgbare und lesbare kontrollierte Aufzeichnungen erhalten

FREIGABEAKTE

Einen kontrollierten Index für die Marktversion führen

  • Gemeinsame Zweckbestimmung und Begründung des Weges
  • Freigegebene Stückliste und Komponentenversionen
  • Nachweise zur CE- und Lieferantenprüfung
  • Kompatibilitätsmatrix und Prüfnachweise
  • Verpackungs- und gegebenenfalls Sterilisationsvalidierung
  • Erklärungen nach Artikel 22 und Genehmigungen
  • Kennzeichnung, Anweisungen, Basis-UDI-DI und UDI-Regeln
  • Chargenrückverfolgbarkeit, Freigabe und Änderungen

Eine Reihenfolge, die Grenzprobleme früh sichtbar macht

Sieben Freigabestufen vom Konzept bis zum Markt

Warten Sie nicht bis zur endgültigen Druckvorlage, um festzustellen, dass Zweckbestimmung, Sterilisationsgrenze oder Marktstatus einer Komponente den Weg nach Artikel 22 Absatz 1 ausschließen.

  1. STUFE 01
    MARKTPRODUKT

    Kombination und medizinischen Zweck festlegen

    Definieren Sie System oder Behandlungseinheit, Anwender, Patient, Verfahren, Aussagen, Varianten und die gemeinsame Lieferung oder Verbindung.

    BESTANDEN, WENN

    Die genaue in Verkehr gebrachte Kombination eindeutig ist.

  2. STUFE 02
    REGULATORISCHE GRENZE

    Den Weg nach Artikel 22 genehmigen

    Unterscheiden Sie Vertrieb, Artikel 22 Absatz 1, sterile Kombination nach Absatz 3 und eigenständiges Produkt nach Absatz 4.

    BESTANDEN, WENN

    Die schriftliche Begründung jede Bedingung und jeden entgegenstehenden Sachverhalt behandelt.

  3. STUFE 03
    KOMPONENTENBASIS

    Jedes Produkt und jeden Lieferanten freigeben

    Prüfen Sie Identität, CE-Status, Erklärungen, gegebenenfalls Zertifikate, Anweisungen, Versionen, Lieferkettenrolle und Änderungsmitteilung.

    BESTANDEN, WENN

    Nur freigegebene Komponenten in Einkauf und Zusammenstellung gelangen können.

  4. STUFE 04
    VERTRÄGLICHKEIT

    Die Kombination gegen ihre Zweckbestimmung prüfen

    Bewerten Sie klinische Reihenfolge, Schnittstellen, Materialien, Software, Umgebung, Verpackung, Transport und Sterilisationseinflüsse.

    BESTANDEN, WENN

    Objektive Nachweise die Funktion ohne Überschreitung von Herstellergrenzen zeigen.

  5. STUFE 05
    BEHERRSCHTE HERSTELLUNG

    Kontrollen der Zusammenstellung umsetzen

    Legen Sie Eingangskontrolle, Linienfreigabe, Stückliste, Arbeitsanweisungen, Schulung, Rückverfolgbarkeit, Abweichung und Freigabe fest.

    BESTANDEN, WENN

    Eine Fertigungsaufzeichnung jede freigegebene Kombination rekonstruieren kann.

  6. STUFE 06
    IDENTITÄT UND ERKLÄRUNG

    Kennzeichnung, UDI, EUDAMED und Erklärungen abschließen

    Finalisieren Sie Anwenderinformationen, Verantwortlichendaten, Identifikatoren, Registrierung und Erklärungen nach Absatz 2 sowie gegebenenfalls Absatz 3.

    BESTANDEN, WENN

    Marktdaten, Druckvorlagen, Produktakte und Erklärungen dieselbe Konfiguration beschreiben.

  7. STUFE 07
    MARKTKONTROLLE

    Komponenten, Reklamationen und Änderungen überwachen

    Leiten Sie Reklamationen und Sicherheitsinformationen weiter, sichern Sie Rückverfolgbarkeit und bewerten Sie den Weg nach Änderungen erneut.

    BESTANDEN, WENN

    Jedes Signal einen Verantwortlichen, eine Frist und eine dokumentierte Folgenbewertung hat.

Häufige Fehler bei Artikel 22

Sechs Fehler, die das Produkt über die regulatorische Grenze verschieben

Die meisten Fehler entstehen nicht durch fehlenden Rechtstext, sondern weil Marktversion, Komponentennachweise und Fertigungsaufzeichnungen nicht mehr übereinstimmen.

01

Jedes Set als Behandlungseinheit bezeichnen

Prüfen Sie zuerst, ob der Lieferant tatsächlich eine Kombination für einen spezifischen medizinischen Zweck in Verkehr bringt. Gemeinsamer Versand allein entscheidet nicht.

02

CE prüfen, aber nicht die Zweckbestimmung

CE-gekennzeichnete Komponenten können dennoch unvereinbar sein. Prüfen Sie Indikationen, Kontraindikationen, Anwender, Schnittstellen, Umgebungsgrenzen und Zubehör.

03

Eine unbelegte Gesamtaussage hinzufügen

Eine Aussage für die Kombination kann über die erlaubte Verwendung einer Komponente hinausgehen und die Kombination zum eigenständigen Produkt machen.

04

Eine „gleichwertige“ Komponente informell austauschen

Eine neue Katalognummer kann Verträglichkeit, Verpackung, Sterilisation, UDI-Daten oder Anweisungen ändern. Jeder Austausch ist eine kontrollierte Änderung.

05

Die Komponenten-UDI für die Kombination verwenden

Das System oder die Behandlungseinheit benötigt eine eigene UDI. Komponentenidentifikatoren identifizieren die vermarktete Kombination nicht.

06

Die Erklärung vor der Validierung unterzeichnen

Die Erklärung wird durch vorhandene Aufzeichnungen getragen, nicht durch einen Plan für spätere Nachweise. Prüfungen und Fertigungskontrollen müssen vor der Freigabe abgeschlossen sein.

Praktische Fragen

Systeme und Behandlungseinheiten nach der MDR

Öffnen Sie die Frage, die Ihre Komponentenliste, Erklärung, Benannte Stelle, Kennzeichnung oder Registrierung betrifft.

Was ist der Unterschied zwischen einem System und einer Behandlungseinheit?+

Eine Behandlungseinheit ist eine Kombination von Produkten, die zusammen verpackt und für einen spezifischen medizinischen Zweck in Verkehr gebracht werden. Ein System ist eine Kombination von Produkten, die zusammen oder getrennt verpackt sein können und miteinander verbunden oder kombiniert werden sollen, um einen spezifischen medizinischen Zweck zu erfüllen. Der regulatorische Weg nach Artikel 22 ist im Wesentlichen gleich, doch die physische Bereitstellung und die Platzierung des UDI-Trägers können sich unterscheiden.

Benötigt ein System oder eine Behandlungseinheit nach Artikel 22 eine eigene CE-Kennzeichnung?+

Nein. Ein konformes System oder eine konforme Behandlungseinheit nach Artikel 22 Absatz 1 erhält keine zusätzliche CE-Kennzeichnung. Die einzelnen Produkte behalten ihre jeweilige CE-Kennzeichnung. Das Gesamterzeugnis muss jedoch die Person nach Artikel 22 ausweisen, die vorgeschriebenen Informationen enthalten und eine eigene UDI tragen. Wenn Artikel 22 Absatz 4 greift, wird die Kombination als eigenständiges Produkt behandelt und durchläuft das anwendbare Konformitätsbewertungs- und CE-Kennzeichnungsverfahren.

Dürfen Produkte aufgenommen werden, die keine Medizinprodukte sind?+

Ja, sofern diese Produkte den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und innerhalb eines medizinischen Verfahrens verwendet werden oder ihre Aufnahme anderweitig gerechtfertigt ist. Die Verwendung muss mit der Zweckbestimmung und den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Anwendungsbeschränkungen vereinbar bleiben. Ein Gegenstand ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil er bequem in dieselbe Verpackung passt.

Darf ein Medizinprodukt ohne CE-Kennzeichnung nach Artikel 22 Absatz 1 aufgenommen werden?+

Nein. Wenn eine Komponente, die ein Medizinprodukt ist, nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung trägt, steht der Weg nach Artikel 22 Absatz 1 nicht zur Verfügung. Nach Artikel 22 Absatz 4 wird die Kombination als eigenständiges Produkt behandelt. Die verantwortliche Person übernimmt die Herstellerpflichten und muss die anwendbare Konformitätsbewertung durchführen.

Ist für eine nicht sterile Behandlungseinheit eine Benannte Stelle erforderlich?+

Nicht allein deshalb, weil konforme CE-gekennzeichnete Produkte nach Artikel 22 Absatz 1 kombiniert werden. Eine Benannte Stelle ist nach Artikel 22 Absatz 3 erforderlich, wenn die verantwortliche Person das System oder die Behandlungseinheit für das Inverkehrbringen sterilisiert. Ihre Beteiligung ist auf die Aspekte beschränkt, die der Sicherstellung der Sterilität bis zum Öffnen oder zur Beschädigung der Sterilverpackung dienen. Eine umfassende Beteiligung kann außerdem erforderlich werden, wenn die Kombination nach Artikel 22 Absatz 4 ein eigenständiges Produkt ist und ihre Klassifizierung dies verlangt.

Was muss die Erklärung nach Artikel 22 enthalten?+

Die verantwortliche Person erklärt, dass die wechselseitige Verträglichkeit entsprechend den Herstelleranweisungen geprüft wurde, dass die Kombination unter Einhaltung dieser Anweisungen erfolgte, dass das System oder die Behandlungseinheit verpackt und mit den relevanten Anwenderinformationen versehen wurde und dass die Kombination geeigneten Methoden der internen Überwachung, Verifizierung und Validierung unterlag. Wer die Sterilisation übernimmt, erklärt zusätzlich, dass sie nach den Anweisungen der Hersteller durchgeführt wurde.

Wie lange muss die Erklärung nach Artikel 22 aufbewahrt werden?+

Sie muss den zuständigen Behörden für den nach Artikel 10 Absatz 8 geltenden Aufbewahrungszeitraum der kombinierten Produkte zur Verfügung stehen. Unterscheiden sich die Zeiträume, gilt der längste. In der Regel sind dies mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten betreffenden Produkts und mindestens 15 Jahre, wenn ein enthaltenes implantierbares Produkt den längeren Zeitraum bestimmt.

Benötigt das System oder die Behandlungseinheit eine eigene UDI und einen EUDAMED-Eintrag?+

Ja. Systeme und Behandlungseinheiten nach Artikel 22 erhalten eine eigene Basis-UDI-DI und UDI, die sich von den Identifikatoren ihrer Komponenten unterscheiden. Der UDI-Träger befindet sich grundsätzlich auf der Außenseite der Verpackung oder muss durch eine transparente Verpackung lesbar beziehungsweise scannbar bleiben. Seit dem 28. Mai 2026 ist die Nutzung der EUDAMED-Module für Akteursregistrierung und UDI/Produktregistrierung verpflichtend.

Ist die gemeinsame Lieferung mehrerer Produkte immer eine Behandlungseinheit?+

Nein. Die MDCG-Leitlinie unterscheidet eine für einen spezifischen medizinischen Zweck in Verkehr gebrachte Kombination von Produkten, die lediglich auf Kundenwunsch zusammen geliefert werden. Vermarktet der Lieferant die Produkte weder als Gesamtkombination noch für eine gemeinsame spezifische medizinische Zweckbestimmung, kann es sich weiterhin um gewöhnlichen Vertrieb und nicht um eine Tätigkeit nach Artikel 22 handeln.

Die Grenze vor der Freigabe bestätigen

Muss Ihre Kombination nach Artikel 22 bewertet werden?

MDRC kann Zweckbestimmung und Komponentenunterlagen prüfen, den richtigen Weg festlegen, die Kompatibilitäts- und Erklärungsakte aufbauen, Sterilisationskontrollen strukturieren und UDI-, EUDAMED- und Freigabeanforderungen vorbereiten.

System oder Behandlungseinheit besprechen ↗
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