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Artikel 15 · MDR und IVDR · praktische Umsetzung

Die PRRC ist eine Kontrollfunktion, nicht nur ein Name im Organigramm

Hersteller und Bevollmächtigte benötigen eine qualifizierte Person, die Nachweise einsehen, Abläufe kritisch prüfen und verifizieren kann, dass festgelegte regulatorische Pflichten tatsächlich erfüllt werden.

Die gesetzliche Anforderung ist knapp formuliert. Ihre wirksame Umsetzung erfordert das richtige Benennungsmodell, den Nachweis fachspezifischer Expertise, klar geregelten Zugang und Unabhängigkeit sowie die Einbindung der PRRC in Freigabe, technische Dokumentation, Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Studienkontrollen.

article.15.control Nachweise verknüpft
qualifizierte Person PRRC Zugang · Prüfung · Eskalation
01Freigabekontrollen
02Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
03PMS-System
04Vigilanzmeldungen
05Studienerklärung

Die Verantwortung des Herstellers bleibt bestehen

01 Mindestens eine qualifizierte natürliche Person 02 MDR- oder IVDR-Expertise muss zum Umfang passen 03 Ordnungsgemäße Pflichterfüllung darf nicht benachteiligen

Anwendbarkeit

Ausgangspunkt ist die rechtliche Rolle der Organisation

Die Anforderung hängt weder von der Produktklasse noch von der Beteiligung einer Benannten Stelle ab. Entscheidend ist die regulatorische Rolle der Organisation.

PRRC erforderlichMindestens eine qualifizierte Person

Das Benennungsmodell hängt von der Unternehmensgröße ab

Ein Hersteller muss die PRRC grundsätzlich in seiner Organisation beschäftigen. Die MDCG-Leitlinie versteht darunter ein Beschäftigungsverhältnis. Ein Kleinst- oder Kleinhersteller darf stattdessen eine qualifizierte externe PRRC dauerhaft und ständig zur Verfügung haben.

  • Gilt für Hersteller innerhalb und außerhalb der Union
  • Gilt für Medizinprodukte, IVD, Zubehör und relevante Produkte nach Anhang XVI
  • Jeder rechtliche Hersteller einer Unternehmensgruppe benötigt eine eigene PRRC-Abdeckung

Qualifikationswege

Die Nachweise müssen zum regulierten Bereich passen

Allgemeine regulatorische Erfahrung allein genügt nicht. Die Erfahrung muss für den jeweiligen Produktbereich relevant und ausreichend sein, damit die Person die zugewiesenen Kontrollen wirksam ausüben kann.

Weg 01

Einschlägiger Abschluss oder anerkannte gleichwertige Ausbildung

Qualifikation+1 Jahr

Hochschulabschluss oder gleichwertiger anerkannter Ausbildungsgang in Recht, Medizin, Pharmazie, Ingenieurwesen oder einer anderen relevanten wissenschaftlichen Disziplin sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung.

Erfahrung in Regulierungsfragen oder Qualitätsmanagementsystemen für Medizinprodukte
Weg 02

Berufserfahrung ohne die genannte formale Qualifikation

4 Jahre=Erfahrungsweg

Vier Jahre Berufserfahrung können die erforderliche Sachkenntnis auch ohne die im ersten Weg beschriebene formale Qualifikation belegen.

Erfahrung in Regulierungsfragen oder Qualitätsmanagementsystemen für Medizinprodukte
MDR-Ausnahme

Sonderanfertigungen

2 Jahre+einschlägige Herstellung

Hersteller von Sonderanfertigungen nach der MDR können ihre Sachkenntnis durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem entsprechenden Herstellungsbereich nachweisen, vorbehaltlich nationaler Qualifikationsvorschriften.

Dieser besondere Weg ist in Artikel 15 IVDR nicht vorgesehen

Nachweisakte

Mehr als nur einen Lebenslauf aufbewahren

Die MDCG-Leitlinie empfiehlt, Nachweise aufzubewahren, die sowohl den formalen Qualifikationsweg als auch den Inhalt der aktuellen Erfahrung der Person belegen.

  1. 01
    Qualifikationsnachweise

    Abschluss, Zeugnis oder gegebenenfalls Anerkennung der Gleichwertigkeit

  2. 02
    Erfahrungsübersicht

    Arbeitgeber, Funktionen, Zeiträume, Produktbereich und tatsächlich ausgeübte regulatorische oder QMS-Tätigkeiten

  3. 03
    Bewertung des Umfangs

    Warum die Nachweise den zugewiesenen MDR-, IVDR- und Produktumfang abdecken

  4. 04
    Benennungsnachweis

    Benannte Person, Wirksamkeitsdatum, Verantwortungsbereiche, Befugnisse und Annahme

Einbindung und Verfügbarkeit

Interne und externe Modelle beruhen nicht auf derselben Rechtsgrundlage

Hersteller

Mittleres oder großes Unternehmen

PRRC in der Organisation

  • Die MDCG-Leitlinie versteht darunter ein Beschäftigungsverhältnis
  • Jeder einzelne rechtliche Hersteller benötigt eine Abdeckung
  • Die Beziehung muss eine enge und kontinuierliche Einbindung ermöglichen
Hersteller

Kleinst- oder Kleinunternehmen

Externe PRRC zulässig

  • Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • Die dauerhafte und ständige Verfügbarkeit muss dokumentiert sein
  • Eine namentlich benannte natürliche Person muss die Qualifikationskriterien erfüllen
Bevollmächtigter

Jede Unternehmensgröße

Interne oder externe Regelung

  • Mindestens eine PRRC muss dauerhaft und ständig zur Verfügung stehen
  • Der Umfang bezieht sich auf die regulatorischen Aufgaben des Bevollmächtigten
  • Die Unabhängigkeit von der PRRC des Herstellers muss gewahrt bleiben

Standort

Artikel 15 schreibt kein bestimmtes Land vor

Der Standortansatz stammt aus MDCG 2019-7 Rev.1. Es handelt sich um eine Leitlinie und nicht um verbindliches Unionsrecht, sie gibt jedoch die Auffassung der Regulierungsbehörden zur erforderlichen engen Verbindung der Funktion wieder.

EU-HerstellerPRRC in der Union
Nicht-EU-HerstellerPRRC außerhalb der Union
EU-BevollmächtigterPRRC auf dem Unionsmarkt
Rechtliche Unterscheidung

Die Verordnungen begründen die PRRC-Pflicht. Die MDCG-Leitlinie erläutert, wie die Regulierungsbehörden Begriffe wie „in ihrer Organisation“, „dauerhaft und ständig zur Verfügung“ und den Standort verstehen. Die Leitlinie weist darauf hin, dass sie nicht rechtsverbindlich ist. Ein abweichendes Modell sollte jedoch begründet und nicht unbeabsichtigt eingeführt werden.

Mindestaufgaben

Fünf Kontrollen verbinden die PRRC mit dem Produktlebenszyklus

Die Formulierung lautet „ist zumindest dafür verantwortlich, dass“. Die PRRC muss nicht jede zugrunde liegende Tätigkeit persönlich ausführen, benötigt aber eine belastbare Methode, um ihre Durchführung zu verifizieren.

Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a

Sicherstellen, dass die Konformität vor der Freigabe ordnungsgemäß geprüft wird

Das geltende QMS muss festlegen, wie die Konformität vor der Freigabe eines Produkts geprüft wird. Die PRRC benötigt Nachweise, dass die Kontrolle tatsächlich funktioniert, nicht nur eine Verfahrensanweisung, die dies vorsieht.

Mögliche Kontrollen

Freigabeaufzeichnungen auditieren, technische Nachweise stichprobenartig prüfen, erforderliche Prüfungen verifizieren und kontrollieren, ob Produktänderungen vor der Bereitstellung berücksichtigt wurden.

Hersteller

Verantwortet Konformität und operative Systeme

Gestaltet und betreibt das QMS, erstellt Nachweise, trifft regulatorische Entscheidungen und bleibt rechtlich verantwortlich.

PRRC

Verifiziert die festgelegten Kontrollen nach Artikel 15

Prüft Nachweise, erkennt Lücken, dokumentiert Schlussfolgerungen und eskaliert, wenn das System keine Konformität gewährleistet.

Unabhängigkeit

Die PRRC muss auch unbequeme Schlussfolgerungen vertreten können

Artikel 15 schützt die Person vor Nachteilen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben. Die MDCG-Leitlinie nennt Entlassung oder Sanktionen wegen pflichtgemäßer Aufgabenerfüllung als Beispiele verbotener Benachteiligung.

01

Direkte Eskalation

Ein Zugang zur Leitung, der nicht von der Zustimmung des Prozesseigners abhängt, dessen Arbeit geprüft wird.

02

Uneingeschränkter Zugang zu Nachweisen

Rechtzeitiger Zugang zu gelenkten Dokumenten, Reklamationsdaten, Änderungsaufzeichnungen, Prüfberichten und regulatorischen Entscheidungen.

03

Dokumentierte Meinungsverschiedenheit

Ein Verfahren zur Aufzeichnung der Schlussfolgerung der PRRC, der Reaktion der Leitung, der Risikoentscheidung und der endgültigen Behandlung.

04

Keine nachteiligen Folgen

Benennungs- und Beschäftigungsbedingungen, die die gewissenhafte Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht sanktionieren.

Arbeitsmodell

Die Benennung in einen wiederholbaren Nachweiszyklus überführen

Ein Benennungsschreiben belegt, dass eine Person benannt wurde. Ein funktionierendes Modell belegt, dass relevante Informationen diese Person erreichen und ihre Schlussfolgerungen zu gelenkten Maßnahmen führen.

01Umfang

Rechtsträger und Portfolio abbilden

Verordnung, Produktfamilien, Zertifikate, Märkte und zugewiesene PRRC-Grenzen

02Eingang

Relevante Informationen weiterleiten

Änderungen, Freigaben, Reklamationen, Signale, CAPA, Studien und Behördenanfragen

03Prüfung

Festgelegte Kontrollen anwenden

Stichproben von Nachweisen, geplante Prüfung, ereignisbezogene Bewertung und Eskalation

04Aufzeichnung

Schlussfolgerung dokumentieren

Feststellung, Verantwortlicher, Frist, Entscheidung, Abschlussnachweis und Nachverfolgung

Auslöser

Sowohl zeit- als auch ereignisbezogene Kontrollen nutzen

Planmäßig

Regelmäßige Compliance-Prüfung, PMS-Prüfung, Stichproben der technischen Dokumentation, Nachverfolgung offener Maßnahmen und Berichterstattung an die Leitung

Ereignisbezogen

Wesentliche Änderung, schwerwiegendes Vorkommnis, FSCA, neues Zertifikat, neue Produktfamilie, Behördenanfrage, Studienbeginn oder Wechsel der PRRC

Dauerhafte und ständige Verfügbarkeit

Verfügbarkeit ist eine Arbeitsregelung, kein Schlagwort

Routine

Benannte Ansprechpartner, Prüfkalender und übliche Reaktionszeiten

Dringend

Eskalationsweg für Sicherheitsfragen, Behördenfristen und Freigabesperren

Abwesenheit

Geplante Vertretung, qualifizierte Stellvertretung und Übergabe offener Vorgänge

Zugang

Systeme, Aufzeichnungen, verantwortliche Mitarbeiter und gegebenenfalls gelenkter Fernzugriff

Nach der MDCG-Leitlinie bedeutet dauerhafte und ständige Verfügbarkeit nicht zwingend eine tägliche Erreichbarkeit rund um die Uhr. Die Regelung muss dennoch die operativen Aufgaben und eine rechtzeitige Reaktion ermöglichen.

Mehrere Rechtsträger und mehrere PRRC

Die Abdeckung folgt den Rechtsträgern, Aufgaben können schriftlich aufgeteilt werden

Eine Unternehmensgruppe darf nicht davon ausgehen, dass eine Benennung auf Ebene der Muttergesellschaft automatisch jede Tochtergesellschaft abdeckt, die rechtlicher Hersteller ist. Jeder rechtliche Hersteller muss seine eigene Abdeckung nach Artikel 15 nachweisen.

Mehrere Personen können sich die PRRC-Funktion teilen. In diesem Fall verlangt Artikel 15, dass ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche schriftlich festgehalten werden.

Rechtlicher HerstellerUnternehmen Aeine gelenkte Benennungsübersicht
PRRC 01

Medizinprodukte

Freigabe · technische Dokumentation

PRRC 02

IVD

PMS · Vigilanz

PRRC 03

Studien

Erklärungen zu Prüfungen und Studien

EUDAMED und Änderungskontrolle

Eine neue PRRC erfordert mehr als eine Änderung in der Personalakte

Die Akteursdaten von Herstellern und Bevollmächtigten umfassen Name, Anschrift und Kontaktdaten der PRRC. Der Benennungsprozess sollte daher personelle Änderungskontrolle und regulatorische Registrierung miteinander verbinden.

Tag 0

Änderung tritt ein

Benennung, Wechsel oder Änderung von Kontaktdaten

Innerhalb einer Woche

Akteursdaten aktualisieren

Die MDCG-Leitlinie verknüpft die Aktualisierung mit Artikel 31 Absatz 4 MDR und Artikel 28 Absatz 4 IVDR

Gelenkte Aufzeichnung

Übergabe abschließen

Zugang zu Nachweisen, offene Feststellungen, dringende Vorgänge und Wirksamkeitsdatum

Umsetzungsprüfung

Zwölf Kontrollen für ein belastbares PRRC-Modell

Nutzen Sie die Liste für eine schnelle Lückenanalyse. Die Nachweise sollten der Organisation, dem Produktportfolio und dem regulatorischen Risiko angemessen sein.

0 von 12 erfüllt

Praktische Fragen

Fragen zur PRRC nach Artikel 15

Die richtige Antwort hängt vom Rechtsträger, der Unternehmensgröße, der regulatorischen Rolle, dem Produktbereich und der tatsächlichen Arbeitsbeziehung ab.

Hersteller, die Produkte auf dem Unionsmarkt bereitstellen, und Bevollmächtigte von Herstellern außerhalb der EU müssen über mindestens eine entsprechend qualifizierte PRRC verfügen. Artikel 15 gilt auch, wenn ein Importeur, Händler oder eine andere Person nach den Verordnungen die Pflichten eines Herstellers übernimmt.

Primärquellen

Rechtstext und praktische Auslegung voneinander trennen

MDR und IVDR sind verbindliches Recht. MDCG 2019-7 Rev.1 dokumentiert die gemeinsame regulatorische Auslegung, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Leitlinie nicht rechtsverbindlich ist.

Weiterführender Umsetzungsleitfaden

Nutzen Sie eine externe PRRC?

Der Vertrag muss die dauerhafte und ständige Verfügbarkeit in festgelegte Regelungen zu Zugang, Prüfung, Eskalation, Aufzeichnungen und Kontinuität überführen.

Leitfaden zum PRRC-Vertrag lesen

Die Funktion auditierbar gestalten

Benötigen Sie qualifizierte PRRC-Unterstützung für Medizinprodukte oder IVD?

MDRC kann das erforderliche Modell bewerten, Qualifikation und Umfang prüfen, den anfänglichen Compliance-Stand ermitteln und dokumentierte regelmäßige PRRC-Kontrollen durchführen.

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