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Marktzugang · Produktinformation · Lokalisierung

Sprachanforderungen für Gebrauchsanweisungen und Kennzeichnung

Ein Produkt. Mehrere Anwender. Unterschiedliche nationale Regeln.

MDR und IVDR legen den Grundsatz fest, doch jeder Mitgliedstaat bestimmt, welche Sprachen er akzeptiert. Eine tragfähige Sprachstrategie muss Markt, vorgesehene Anwender und jeden Informationskanal miteinander verbinden.

13 Minuten Lesezeit
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Der zentrale Grundsatz

Es gibt keine einheitliche EU-Sprachenliste

Der Hersteller muss die Sprache oder Sprachen verwenden, die der Mitgliedstaat akzeptiert, in dem das Produkt bereitgestellt wird. Die Antwort kann sich je nach Anwendergruppe, Informationsart und danach unterscheiden, ob das Produkt unter die MDR oder IVDR fällt.

01

Was MDR und IVDR tatsächlich verlangen #

Nach Artikel 10 Absatz 11 MDR muss der Hersteller die in Anhang I Abschnitt 23 genannten Angaben in einer Amtssprache der Union bereitstellen, die von dem Mitgliedstaat festgelegt wird, in dem das Produkt bereitgestellt wird. Die Angaben müssen außerdem für den vorgesehenen Anwender oder Patienten klar verständlich sein.

Die IVDR folgt demselben Grundprinzip. Artikel 10 Absatz 10 verlangt, dass die in Anhang I Abschnitt 20 genannten Angaben in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache bereitgestellt werden.

Diese Anforderungen gelten unter anderem für die folgenden Informationen.

  • 01Kennzeichnung
  • 02Gebrauchsanweisungen
  • 03Verpackungsangaben
  • 04Sicherheitsinformationen
  • 05Vom Produkt angezeigte Informationen, soweit sie für die ordnungsgemäße und sichere Anwendung erforderlich sind

Implantationsausweise werden gesondert durch Artikel 18 MDR geregelt. Sie gelten nicht für IVD.

01Markt

Wo wird das Produkt bereitgestellt?

02Anwender

Wer muss die Information verstehen?

03Information

Welches Dokument oder welche Oberfläche ist betroffen?

=Erforderliche Sprache

Einschließlich aller Bedingungen für die Verwendung von Englisch

Die derzeitigen länderspezifischen Regeln sind in separaten Tabellen der Europäischen Kommission für MDR und IVDR ↗ zusammengefasst. Die Tabellen sind nützliche Arbeitsgrundlagen, jedoch rechtlich nicht bindend. Das nationale Recht hat Vorrang, und die aktuellen Anforderungen sollten stets überprüft werden.

02

Professionelle Anwender und Laien werden unterschiedlich behandelt #

Viele Mitgliedstaaten unterscheiden zwischen Produkten, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe verwendet werden, und Produkten für Patienten oder andere Laienanwender.

Professionelle Anwender können sicher mit englischsprachigen Informationen arbeiten, insbesondere wenn englische Fachbegriffe im betreffenden medizinischen Bereich etabliert sind. Einige Länder akzeptieren daher englische Kennzeichnungen oder Gebrauchsanweisungen für Produkte zur professionellen Anwendung entweder allgemein oder unter bestimmten Bedingungen.

Für Laienanwender besteht diese Flexibilität nur selten. Von einem Patienten kann nicht erwartet werden, dass er technische Informationen auf Englisch versteht, nur weil eine medizinische Fachkraft dies kann.

Professionelle Anwendung Klinischer Kontext

Englisch kann akzeptiert werden, häufig jedoch nur für bestimmte Anwender, Einsatzbereiche oder vereinbarte Bedingungen.

Anwendung durch Laien Direktes Verständnis

Für eine sichere und selbstständige Anwendung ist normalerweise die maßgebliche Landessprache erforderlich.

Der in der Produktdokumentation festgelegte vorgesehene Anwender ist daher für die Sprachstrategie entscheidend. Ein Produkt für die professionelle Anwendung und eine Version derselben Technologie für den Heimgebrauch können unterschiedliche Übersetzungen erfordern.

03

Wann Englisch für professionelle Produkte verwendet werden darf #

Nach der aktuellen MDR-Tabelle der Kommission kann Englisch für Kennzeichnungen oder Gebrauchsanweisungen professionell verwendeter Produkte unter anderem in Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Irland, Malta, den Niederlanden und Polen akzeptiert werden.

Das bedeutet nicht, dass in allen Ländern dieselben Bedingungen gelten.

Englisch möglich

Österreich · Belgien · Zypern · Irland · Malta · Niederlande · Polen

Anwenderschutz

Estland akzeptiert Englisch, professionelle Anwender können die Informationen jedoch auf Estnisch anfordern.

Begründete Fälle

Deutschland gestattet in begründeten Fällen Englisch oder eine andere für den Anwender verständliche Sprache.

Sicherheitsbedingung

Finnland gestattet Englisch für professionelle Anwender, während sicherheitsrelevante Informationen auf Finnisch und Schwedisch verfügbar sein müssen.

Andere Länder lassen Englisch nur im Rahmen spezifischerer Vereinbarungen zu. In Kroatien kann eine Vereinbarung mit dem professionellen Anwender erforderlich sein. Dänemark kann auf Antrag eine Ausnahme zulassen. Lettland verlangt die Zustimmung der Gesundheitseinrichtung. In Rumänien können die Genehmigung der zuständigen Behörde und die schriftliche Zustimmung der medizinischen Fachkraft erforderlich sein.

Die IVDR-Tabelle folgt einem ähnlichen Muster, enthält jedoch gesonderte Regeln für begleitende Informationen zu IVD, Produkte zur Eigenanwendung und patientennahe Tests. Englisch kann für ein ausschließlich professionell verwendetes IVD akzeptiert werden, während dasselbe Land für Produkte zur Eigenanwendung die Landessprache verlangt.

Englisch ist keine EU-weite Ausnahme

Die professionelle Anwendung kann eine englischsprachige Strategie ermöglichen, ersetzt jedoch nie die Prüfung jedes einzelnen Marktes.

04

Sprachanforderungen für Laienanwender und Produkte zur Eigenanwendung #

Für MDR-Produkte, die für Laien bestimmt sind, gelten im Allgemeinen strengere nationale Sprachanforderungen. In der aktuellen Übersicht der Kommission sind Irland und Malta die wichtigsten EU-Mitgliedstaaten, in denen Englisch als akzeptierte Sprache für Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung für Patienten oder Laien dienen kann, ohne dass eine Übersetzung in eine andere Landessprache erforderlich ist.

Englisch akzeptiertIE

Irland

Englisch akzeptiertMT

Malta

Die meisten MärkteEU

Maßgebliche Landessprache oder Landessprachen

Dasselbe Prinzip gilt für IVD zur Eigenanwendung. Selbst wenn Englisch für Labor- oder professionelle IVD akzeptiert wird, muss die Anleitung für ein Produkt zur Eigenanwendung normalerweise in der Landessprache vorliegen, da der Test von einem Laien durchgeführt und interpretiert wird.

Patientennahe Tests sollten gesondert geprüft werden. Einige Länder behandeln sie als professionelle Anwendung, wenn sie von geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden, während andere zusätzliche Sprachanforderungen festlegen.

05

Sprachanforderungen für Implantationsausweise #

Implantationsausweise unterliegen Artikel 18 MDR und eigenen nationalen Sprachregelungen.

Die aktuelle Tabelle der Kommission nennt mehrere Mitgliedstaaten, die Englisch zusätzlich zu oder anstelle einer Landessprache akzeptieren.

BEBelgien

Englisch, wenn der Patient dies wählt

CYZypern

Griechisch oder Englisch

FIFinnland

Finnisch, Schwedisch und Englisch

IEIrland

Englisch oder Englisch und Irisch

MTMalta

Maltesisch, Englisch oder beide Sprachen

SESchweden

Schwedisch oder Englisch

Diese Beispiele sind nicht als allgemeine EU-Ausnahme zu verstehen. In Deutschland muss der Implantationsausweis beispielsweise auf Deutsch vorliegen.

Hersteller sollten außerdem zwischen dem Implantationsausweis selbst und den begleitenden Informationen für den Patienten unterscheiden. Die Sprachanforderungen und das praktische Format können voneinander abweichen.

06

Was gilt für die Benutzeroberfläche medizinischer Software #

Eine grafische Benutzeroberfläche gehört zu den Informationen, über die der Anwender das Produkt bedient. Die Sprache muss daher bereits im Usability Engineering und Risikomanagement berücksichtigt werden und darf nicht erst kurz vor der Markteinführung hinzukommen.

Es gibt keine einheitliche EU-Regel, nach der jede Softwareoberfläche automatisch denselben Sprachanforderungen wie die Gebrauchsanweisung unterliegt. Die nationalen Ansätze unterscheiden sich.

Bewertung der OberflächenspracheUI / SAFETY
01Wer bedient sie?

Professioneller Anwender oder Laie

02Was kann schiefgehen?

Sicherheitsauswirkung eines Missverständnisses

03Was erklärt die IFU?

Verbindung zwischen Oberfläche und Gebrauchsanweisung

04Was akzeptiert der Markt?

Nationale Bestimmungen für die GUI

Sprachkonfiguration ist begründet

Einige Mitgliedstaaten behandeln sicherheits- oder leistungsbezogene Oberflächenelemente ausdrücklich wie Informationen auf der Kennzeichnung und in der Gebrauchsanweisung. Andere gestatten Englisch für professionelle Anwender oder legen eigene Bedingungen fest. In manchen nationalen Vorschriften findet sich gar keine besondere Regel für die Sprache der GUI.

Das bedeutet nicht, dass nicht übersetzte Software automatisch akzeptabel ist. Der Hersteller muss weiterhin nachweisen, dass der vorgesehene Anwender die Oberfläche versteht und das Produkt sicher verwenden kann. Bei Software für Laienanwender ist eine Übersetzung in die maßgebliche Landessprache normalerweise erforderlich.

07

Elektronische Gebrauchsanweisungen heben die Sprachanforderung nicht auf #

Die elektronische Bereitstellung einer Gebrauchsanweisung schafft keine Sprachausnahme. Soweit eine elektronische Gebrauchsanweisung zulässig ist, muss sie weiterhin in der Sprache oder den Sprachen verfügbar sein, die für den jeweiligen Markt und den vorgesehenen Anwender vorgeschrieben sind.

Bereitstellungsformat

Elektronisch statt auf Papier, soweit die geltenden Bedingungen dies zulassen

≠
Sprachausnahme

Die Analyse von Markt und Anwender bleibt weiterhin erforderlich

Der Hersteller muss außerdem die Bedingungen für elektronische Gebrauchsanweisungen einhalten, darunter Zugänglichkeit, Risikobewertung, Verfügbarkeit auf der Website und die Bereitstellung einer Papierfassung, soweit vorgeschrieben.

08

Sprache der Konformitätsbewertungsunterlagen #

Die Sprache der technischen Dokumentation und anderer Konformitätsbewertungsunterlagen wird getrennt von der Sprache der für den Anwender bestimmten Informationen geregelt.

Englisch wird von Benannten Stellen und nationalen Behörden weithin akzeptiert, jedoch nicht automatisch überall oder für jedes Dokument. Einige Länder lassen Englisch ausdrücklich zu, andere verlangen die Landessprache oder eine mit der Benannten Stelle vereinbarte Sprache.

Anwenderbezogene EbeneMarktsprache

Kennzeichnung · IFU · GUI · Implantationsausweis · FSN

BewertungsebeneArbeitssprache

Technische Dokumentation · QMS · Einreichungsunterlagen

Verbundene Aufzeichnungen. Unterschiedliche Sprachentscheidungen.

Selbst innerhalb eines Konformitätsbewertungsprojekts können für technische Dokumentation, QMS-Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Zertifikate, Sicherheitsanweisungen im Feld sowie Informationen für Patienten und Anwender unterschiedliche Regeln gelten.

Der Hersteller sollte die Arbeitssprache vor Antragstellung mit der Benannten Stelle vereinbaren. Ein leeres oder nicht festgelegtes Feld in einer nationalen Übersicht darf nicht als automatische Akzeptanz von Englisch ausgelegt werden.

09

Eine praxistaugliche Sprachmatrix aufbauen #

Am zuverlässigsten ist eine gelenkte Sprachmatrix für jedes Produkt und jeden Zielmarkt.

01Markt

Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird

02Anwender

Professioneller Anwender, Patient oder anderer Laienanwender

03IVD-Anwendung

Professionelle Anwendung, patientennaher Test oder Eigenanwendung

04Kennzeichnung

Vorgeschriebene und akzeptierte Sprachen

05Gebrauchsanweisung

Vorgeschriebene und akzeptierte Sprachen

06Implantationsausweis

Geltende Sprachregel nach MDR

07Software

Benutzeroberfläche und angezeigte Informationen

08Erklärung

Sprache der EU-Konformitätserklärung

09Sicherheitsanweisung

Sprache der Field Safety Notice

10Bewertung

Von der Benannten Stelle akzeptierte Sprache

11Bedingungen

Genehmigung, Zustimmung oder Begründung für Englisch

12Lenkung

Rechtsquelle, Datum, Verantwortlicher und Revisionsstand

Übersetzungen sollten als gelenkte Dokumente verwaltet werden. Änderungen des Ausgangstextes, der Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung oder Softwareoberfläche sollten eine Prüfung der betroffenen Übersetzungen auslösen.

Praktische Schlussfolgerung

Die erforderliche Sprache folgt Markt, Anwender und Information

MDR und IVDR legen den allgemeinen Grundsatz fest, doch die Mitgliedstaaten bestimmen, welche Sprachen sie akzeptieren. Englisch ist für professionelle Anwender und Konformitätsbewertungsunterlagen häufig möglich, die Bedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den Ländern.

Für Laienanwender, Produkte zur Eigenanwendung und sicherheitskritische Softwareoberflächen gelten in der Regel strengere Anforderungen an die Landessprache.

Die entscheidende Frage

Welche Sprache ist für diese konkrete Information, für diesen vorgesehenen Anwender und in diesem Mitgliedstaat erforderlich?

Offizielle Quellen

Sprache als Teil des Marktzugangs

Erstellen Sie die Sprachmatrix vor Freigabe von Kennzeichnung, Software und Gebrauchsanweisungen

MDRC unterstützt Hersteller dabei, Produktinformation, Gebrauchstauglichkeit, Zielmärkte und regulatorische Dokumentation in einer gelenkten Lokalisierungsstrategie zusammenzuführen.

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