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MDR · IVDR · Anhang I · Anhang VI · EUDAMED

Kennzeichnungs- und UDI-Anforderungen für Medizinprodukte in der EU

Kennzeichnung, Identifikatorhierarchie und Datenbankeintrag müssen genau dasselbe Produkt beschreiben.

Dieser Leitfaden zeigt, welche Angaben auf die EU-Kennzeichnung gehören, wie sich Basic UDI-DI, UDI-DI und UDI-PI unterscheiden, welche Verpackungsebenen eigene Identifikatoren benötigen und wann eine Produkt- oder Druckvorlagenänderung eine neue UDI-DI auslöst.

Aktualisiert am 09.09.2026 Lesezeit 15 Minuten MDR und IVDR
Kennzeichnungssystem aufbauen ↓
EINE PRODUKTIDENTITÄTVIER KONTROLLIERTE EBENEN
  1. 01
    FAMILIENSCHLÜSSELBasic UDI-DI

    Dokumente und EUDAMED, nicht die Kennzeichnung

  2. 02
    PRODUKTSCHLÜSSELUDI-DI

    Feste Modell- oder Verpackungsidentität

  3. 03
    PRODUKTIONSSCHLÜSSELUDI-PI

    Los, Seriennummer, Verfalls- oder Herstellungsdatum

  4. 04
    PHYSISCHER TRÄGERAIDC + HRI

    Maschinenlesbare Darstellung und Klarschrift

FREIGABEPRÜFUNG

Druckvorlage · Verpackung · EUDAMED · technische Dokumentation

Zuerst die Abgrenzung

Die Kennzeichnung erklärt das Produkt. Die UDI macht es rückverfolgbar.

Die UDI ergänzt die anderen nach MDR oder IVDR erforderlichen Informationen. Ein korrekter Barcode rettet keine unvollständige Kennzeichnung, und ein vollständiger Kennzeichnungstext gleicht keinen falschen Identifikator aus.

KENNZEICHNUNG

Sichere Identifizierung und Anwendung

Produktname, Zweckbestimmung, verantwortliche Wirtschaftsakteure, Warnhinweise, Symbole, Bedingungen, Datumsangaben und Anweisungen erklären den vorgesehenen Anwendern, was das Produkt ist und wie es sicher verwendet wird.

MDR Anhang I Abschnitt 23 · IVDR Anhang I Abschnitt 20
UDI-SYSTEM

Eindeutige Identität und Rückverfolgbarkeit

Der Identifikator verbindet ein bestimmtes Produkt und seine Verpackungskonfiguration mit kontrollierten Stammdaten, Vertriebsaufzeichnungen, Vorkommnissen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen und dem öffentlichen EUDAMED-Eintrag.

MDR Artikel 27–29 · IVDR Artikel 24–26
01
IDENTITÄT

Was das Produkt ist

  • Produkt- oder Handelsname
  • Angaben zur Identifizierung und Zweckbestimmung
  • Katalog-, Modell- oder Referenznummer, soweit zutreffend
  • Inhalt und Menge, wenn relevant
02
VERANTWORTUNG

Wer dahintersteht

  • Name und eingetragene Anschrift des Herstellers
  • EU-Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers
  • Kontrolliert ergänzte Angaben des Importeurs
  • Kennnummer der Benannten Stelle neben dem CE-Zeichen, soweit zutreffend
03
RÜCKVERFOLGBARKEIT

Welche Einheit freigegeben wurde

  • UDI-Träger nach dem jeweils geltenden Stichtag
  • Los- oder Seriennummer
  • Herstellungs- und Verfallsdatum, soweit zutreffend
  • Sterilstatus und Sterilisationsverfahren, wenn relevant
04
SICHERE ANWENDUNG

Was Anwender wissen müssen

  • Warnhinweise, Vorsichtsmaßnahmen und Kontraindikationen
  • Lagerungs- und Handhabungsbedingungen
  • Angaben zu Einmalgebrauch, Wiederverwendung, Sterilbarriere und Entsorgung
  • Erforderliche Symbole und Hinweis auf eine elektronische Gebrauchsanweisung
SPRACHENSTEUERUNG FÜR ZIELMÄRKTE

Die Informationen müssen in einer Amtssprache der Union vorliegen, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem das Produkt Anwendern oder Patienten bereitgestellt wird. Steuern Sie alle Übersetzungen gegen eine freigegebene Ausgangsfassung und legen Sie für jeden Markt eindeutig fest, welche Druckvorlage freigegeben werden darf.

Identifikatorarchitektur

Erst die Ebene bestimmen, dann den Code zuteilen

Wählen Sie einen Identifikator, um zu sehen, was er bezeichnet, wo er verwendet wird und welche Änderungen ihn betreffen. Die Zuteilungsstelle stellt das Kodierungssystem bereit. Für die korrekte Zuteilung bleibt der Hersteller verantwortlich.

REGULATORISCHER FAMILIENSCHLÜSSEL

Gruppiert Produkte mit gleicher Zweckbestimmung, Risikoklasse und wesentlichen Konstruktions- und Herstellungsmerkmalen

Die Basic UDI-DI ist der Hauptzugangsschlüssel zur Produktfamilie in EUDAMED und in den regulatorischen Unterlagen. Der Hersteller definiert und begründet die Gruppierung. Ist eine Zertifizierung erforderlich, sollte sie mit der Benannten Stelle abgestimmt werden.

Erscheint in
EUDAMED, EU-Konformitätserklärung, Zertifikaten, technischer Dokumentation und gegebenenfalls SSCP
Erscheint nicht in
Dem physischen UDI-Träger auf der Kennzeichnung
Neu bewerten bei
Änderung von Zweckbestimmung, Risikoklasse oder wesentlichen Konstruktions- oder Herstellungsmerkmalen
  1. 01
    GRUPPE

    Basic-UDI-DI-Familie definieren

    Zweckbestimmung, Klasse sowie wesentliche Konstruktions- und Herstellungsmerkmale vor der Gruppierung von Varianten festlegen.

  2. 02
    PRODUKT

    UDI-DI des Produkts zuteilen

    Jedes bestellbare und auf dem Markt unterscheidbare Modell oder jede Version identifizieren.

  3. 03
    VERPACKUNG

    Alle höheren Ebenen abbilden

    Schachteln und anderen höheren Verpackungsebenen jeweils eine UDI-DI zuteilen. Versandcontainer ausnehmen.

  4. 04
    PRODUKTION

    UDI-PI-Elemente auswählen

    Los-, Serien-, Software- und Datumslogik mit der Rückverfolgbarkeit in Produktion und nach dem Inverkehrbringen abstimmen.

  5. 05
    ERSTELLEN UND PRÜFEN

    Träger erzeugen und testen

    AIDC und HRI nach den Regeln der Zuteilungsstelle generieren und die tatsächliche Druckkonfiguration verifizieren.

Anbringung und Ausnahmen

Den Verpackungsweg bis zum Anwender verfolgen

Beginnen Sie mit der Grundregel und dokumentieren Sie anschließend, weshalb eine Ausnahme greift. Entscheidend ist, ob Anwender oder andere Personen die richtige Einheit noch identifizieren können, wenn die äußere Verpackung nicht verfügbar ist.

PRODUKT ODER EINHEIT

Eigene Identität

UDI-Träger auf der Kennzeichnung ab dem anwendbaren Stichtag. Für zwischen Anwendungen aufbereitete wiederverwendbare Produkte kann eine Direktmarkierung gelten.

INNERE ODER VERKAUFSVERPACKUNG

Eigene UDI-DI

Eine abweichende Verpackungsmenge oder Konfiguration erhält grundsätzlich eine gesonderte UDI-DI und einen eigenen Träger.

HÖHERE VERPACKUNGSEBENE

Eigene UDI-DI

Jede höhere Ebene trägt ihre eigene UDI und ermöglicht das Scannen, ohne die Verpackung zu öffnen.

VERSANDCONTAINER

Außerhalb der Regel

Ein logistischer Versandcontainer gilt nach Anhang VI nicht als höhere Produktverpackungsebene.

PLATZBESCHRÄNKUNG

Nur verschieben, wenn Anhang VI es zulässt

Bei erheblichen Platzbeschränkungen auf der Verpackung der Verwendungseinheit darf der Träger auf der nächsthöheren Ebene angebracht werden. Dokumentieren Sie die Begründung und erhalten Sie die sichere Identifizierung.

EINMALPRODUKTE DER KLASSE I ODER IIa

Zugang zur äußeren Verpackung prüfen

Bei einzeln verpackten Einheiten kann der Träger auf der höheren Verpackung stehen. Er gehört jedoch auf die Einzelverpackung, wenn Angehörige der Gesundheitsberufe keinen Zugang zur höheren Ebene haben, etwa in relevanten häuslichen Versorgungssituationen.

DIREKTMARKIERUNG

Für wiederholte Aufbereitung auslegen

Ein wiederverwendbares Produkt, das zwischen Anwendungen gereinigt, desinfiziert, sterilisiert oder aufgearbeitet werden soll, benötigt grundsätzlich eine dauerhafte Markierung, sofern diese Sicherheit oder Leistung nicht beeinträchtigt und technisch machbar ist.

SYSTEME, PACKUNGEN UND KITS

Die vermarktete Kombination identifizieren

Systeme und Behandlungseinheiten benötigen eine eigene UDI. IVDR-Kits erhalten ebenfalls eine eigene UDI. Komponenten, die eigenständige und einzeln erhältliche Produkte sind, behalten ihre gesonderten Identifikatoren.

Fristen für den UDI-Träger

Die meisten Kennzeichnungsfristen sind abgelaufen. Zwei Termine für niedrigere Klassen bleiben.

Die folgenden Termine betreffen die Anbringung des UDI-Trägers nach Artikel 27 Absatz 4 MDR oder Artikel 24 Absatz 4 IVDR. Es sind keine allgemeinen Übergangsfristen für die Zertifizierung, und sie verschieben nicht die grundlegende Pflicht zur Zuteilung und Kontrolle von Identifikatoren.

MDR

Medizinprodukte

  1. Implantierbare Produkte und Klasse III

    in Kraft
  2. Klassen IIa und IIb

    in Kraft
  3. Klasse I

    in Kraft

Für die vorgeschriebene Direktmarkierung wiederverwendbarer Produkte bleibt nach MDR der 26. Mai 2027 für Klasse I. Die Termine für Klasse III und implantierbare Produkte sowie für Klassen IIa und IIb sind bereits abgelaufen.

IVDR

In-vitro-Diagnostika

  1. Klasse D

    in Kraft
  2. Klassen B und C

    in Kraft
  3. Klasse A

    nächster Termin

Prüfen Sie produktspezifische Regeln aus Anhang VI und gegebenenfalls besondere UDI-Regelungen, statt die Risikoklasse als vollständigen Umsetzungsplan zu behandeln.

VERPFLICHTEND SEIT 28. MAI 2026

Das EUDAMED-Modul UDI/Devices ist nicht mehr freiwillig

Die ersten vier EUDAMED-Module, darunter Akteursregistrierung und UDI-/Produktregistrierung, wurden am 28. Mai 2026 verpflichtend. Die Produktfreigabe muss nun eine kontrollierte Prüfung enthalten, dass der erforderliche Eintrag vorhanden ist und der genehmigten regulatorischen Konfiguration entspricht.

Änderungskontrolle

Die UDI-Frage vor Freigabe einer neuen Druckvorlage stellen

Eine neue UDI-DI ist erforderlich, wenn die Änderung zu einer Fehlidentifizierung oder zu Unklarheiten bei der Rückverfolgbarkeit führen kann. Bewerten Sie sowohl die einzelne UDI-DI als auch die Struktur der Basic-UDI-DI-Familie.

IDENTITÄT

Name, Handelsname, Version oder Modell

Eine marktseitige Identitätsänderung kann den bisherigen Identifikator irreführend machen, selbst wenn sich die Konstruktion nur geringfügig ändert.

ANWENDUNGSSTATUS

Einmalgebrauch, Wiederverwendung oder erforderliche Sterilisation

Eine Änderung der zulässigen Anwendung oder Aufbereitung verändert kritische Identifikations- und Sicherheitsinformationen.

STERILITÄT

Sterilstatus oder Lieferzustand

Eine sterile und eine nicht sterile Konfiguration dürfen keine Identität teilen, die diesen Unterschied verschleiert.

MENGE

Anzahl der Produkte in der Verpackung

Verpackungskonfiguration und UDI-DI müssen die auf dieser Ebene verfügbare Menge eindeutig unterscheiden.

KRITISCHE SICHERHEIT

Warnhinweise oder Kontraindikationen

Eine Änderung kritischer Warnhinweise oder Kontraindikationen kann nach Anhang VI eine neue UDI-DI auslösen.

STOFFANGABEN

CMR- oder endokrin wirksame Stoffe

Änderungen erforderlicher kritischer Stoffinformationen müssen auf Auswirkungen auf Identifikator und Datenbankeintrag geprüft werden.

01

Änderung beschreiben

Auswirkungen auf Produkt, Verpackung, Produktion, Aussagen, Kennzeichnung und Datenbank

02

Identifizierung prüfen

Kann die bestehende UDI-DI Unklarheit oder Fehlidentifizierung verursachen?

03

Familiengruppierung prüfen

Stimmen Zweckbestimmung, Klasse und wesentliche Merkmale weiterhin überein?

04

Freigabe synchronisieren

Druckvorlage, EUDAMED, Konformitätserklärung, Zertifikate, Aufzeichnungen und Bestandsübergang

EUDAMED und Freigabesteuerung

Dieselbe regulatorische Wahrheit registrieren, die auf den Markt gelangt

EUDAMED ist keine Kopieraufgabe am Ende der Zertifizierung. Identifikatoren und Produktdaten müssen aus denselben genehmigten Stammdaten entstehen wie Kennzeichnungen, EU-Konformitätserklärung, Zertifikate und technische Dokumentation.

  1. 01

    Akteursdaten vorbereiten

    Rechtsträger, SRN und gegebenenfalls Mandat des Bevollmächtigten

  2. 02

    Basic-UDI-DI-Datensatz erstellen

    Familiengruppierung, Nomenklatur, Risikoklasse und regulatorische Merkmale

  3. 03

    UDI-DI-Daten registrieren

    Produkt, Status, Verpackung, Markt und Arten der Produktionskennungen

  4. 04

    Vor Freigabe verifizieren

    Vierfacher Abgleich von Kennzeichnung, Datenbank, Erklärung und technischer Dokumentation

  5. 05

    Lebenszyklus pflegen

    Änderung, Rücknahme, neue Version und Status von Legacy-Produkten nach kontrollierten Verfahren

Besondere Konfigurationen

Nicht jedes Produkt in gewöhnliche Schachtellogik zwingen

Software, konfigurierbare Produkte, Kits, Systeme und Behandlungseinheiten benötigen eine produktspezifische Identifikatorarchitektur, bevor Kennzeichnung oder Benutzeroberfläche gestaltet werden.

SOFTWARE

Die freigegebene Softwarekonfiguration identifizieren

Software-UDI richtet sich nach Anhang VI und MDCG 2018-5. Wesentliche Revisionen, die ursprüngliche Leistung, Sicherheit, Zweckbestimmung oder Datenauslegung beeinflussen, erfordern grundsätzlich eine neue UDI-DI. Geringfügige Revisionen werden im Regelfall über die UDI-PI-Logik abgebildet.

KONFIGURIERBARE PRODUKTE

Modelle, Komponenten und Konfigurationen kontrollieren

Legen Sie fest, welche Kombinationen vermarktbare Konfigurationen bilden und wie der Identifikator Anwendern und Untersuchenden ermöglicht, die gelieferte Version zu rekonstruieren.

SYSTEME UND BEHANDLUNGSEINHEITEN

Der vermarkteten Kombination eine eigene UDI geben

Der Hersteller des Systems oder der Behandlungseinheit teilt der Kombination nach Artikel 22 und Anhang VI eine UDI zu und hält die Identität der enthaltenen Produkte rückverfolgbar.

IVD-KITS

Kit-Identität und Komponentenidentität trennen

Das Kit erhält eine eigene UDI. Komponenten, die eigenständige Produkte und einzeln im Handel erhältlich sind, behalten ihre eigene UDI, soweit die IVDR-Regeln dies verlangen.

Freigabefähige Kennzeichnungsakte

Nachweise freigeben, nicht nur Druckvorlagen

Die Kennzeichnungsspezifikation sollte nachvollziehbar machen, was freigegeben wurde, warum jedes Datenelement vorhanden ist und wo der zugehörige Identifikator und die regulatorischen Stammdaten kontrolliert werden.

  1. 01

    Matrix anwendbarer Anforderungen

    MDR- oder IVDR-Vorgaben aus Anhang I zu Kennzeichnung und IFU, produktspezifische Regeln, Symbole und Marktsprachen

  2. 02

    Identifikatorarchitektur

    Begründung der Basic UDI-DI, UDI-DI von Produkt und Verpackung, Zuteilungsstelle und UDI-PI-Regeln

  3. 03

    Kontrollierte Quelldaten

    Rechtliche Namen und Anschriften, Zweckbestimmung, Modell, Warnhinweise, Bedingungen, Aussagen und Zertifikate

  4. 04

    Verifizierung von Druckvorlage und Träger

    Freigegebene Master, Übersetzungen, Symbole, Abmessungen, Kontrast, Druckqualität und Serienmuster

  5. 05

    Vierfacher Konsistenzabgleich

    Physische Kennzeichnung, EUDAMED-Eintrag, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation

  6. 06

    Änderungs- und Bestandsübergangsplan

    Bewertung einer neuen UDI, Stichtage, Altbestand, Information der Händler und Rückverfolgbarkeit nach dem Inverkehrbringen

Praktische Fragen

FAQ zu Kennzeichnung und UDI

Öffnen Sie die Frage, die Ihre Entscheidung zu Identifikator, Druckvorlage, Verpackung oder Marktfreigabe betrifft.

Erscheint die Basic UDI-DI auf der Kennzeichnung des Medizinprodukts?+

Nein. Die Basic UDI-DI ist der regulatorische Schlüssel der Produktfamilie. Sie wird in EUDAMED und in Unterlagen wie der EU-Konformitätserklärung, Zertifikaten, der technischen Dokumentation und gegebenenfalls dem SSCP verwendet. Der UDI-Träger auf der Kennzeichnung enthält die UDI-DI und die anwendbaren UDI-PI-Daten.

Sind UDI-DI und GTIN dasselbe?+

Eine GTIN kann als UDI-DI dienen, wenn der Hersteller GS1 als seine in der EU benannte Zuteilungsstelle nutzt und die anwendbaren GS1-Regeln befolgt. Andere benannte Zuteilungsstellen verwenden andere Identifikationsstrukturen. UDI-DI bezeichnet die regulatorische Funktion, GTIN eine mögliche Umsetzung in einem Kodierungssystem.

Benötigt jede Verpackungsebene eine eigene UDI-DI?+

Das Produkt und jede höhere Verpackungsebene benötigen grundsätzlich eine eigene UDI-DI und einen UDI-Träger. Versandcontainer gelten nicht als höhere Verpackungsebene. Anhang VI enthält besondere Ausnahmen, unter anderem für Verpackungen mit erheblichen Platzbeschränkungen und bestimmte einzeln verpackte Einmalprodukte.

Wird der konkrete UDI-PI-Wert in EUDAMED registriert?+

Nein. In EUDAMED wird hinterlegt, welche Arten von Produktionskennungen verwendet werden, etwa Los- oder Seriennummer, Verfallsdatum oder Herstellungsdatum. Die wechselnden Produktionswerte auf jeder freigegebenen Einheit oder Charge werden nicht als einzelne EUDAMED-Datensätze eingereicht.

Ersetzt die UDI die Katalognummer oder andere Kennzeichnungsangaben?+

Nein. Die UDI ergänzt die nach MDR oder IVDR erforderlichen Informationen und ersetzt die Katalog- oder Referenznummer des Herstellers nicht automatisch. Die vollständige Kennzeichnung muss weiterhin die anwendbaren Anforderungen aus Anhang I erfüllen und für die vorgesehenen Anwender verständlich sein.

Wann erfordert eine Kennzeichnungsänderung eine neue UDI-DI?+

Eine neue UDI-DI ist erforderlich, wenn eine Änderung zur Fehlidentifizierung des Produkts oder zu Unklarheiten bei seiner Rückverfolgbarkeit führen kann. Typische Auslöser sind Änderungen von Name oder Handelsname, Version oder Modell, Einmalgebrauch oder Sterilstatus, Verpackungsmenge sowie bestimmten kritischen Warnhinweisen oder Kontraindikationen. Die Entscheidung sollte vor Freigabe der Druckvorlage dokumentiert werden.

Benötigen Sonderanfertigungen eine UDI?+

Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von den MDR-Anforderungen an Zuteilung und Anbringung der UDI ausgenommen. Serienmäßig hergestellte Produkte, die an Anforderungen professioneller Anwender angepasst werden, oder industriell nach Verschreibungen hergestellte Produkte sind nicht automatisch Sonderanfertigungen. Die Qualifizierung muss daher geklärt sein, bevor die Ausnahme genutzt wird.

Wer bestimmt die Sprache der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung?+

MDR und IVDR verlangen Informationen in einer von dem Mitgliedstaat festgelegten Amtssprache der Union, in dem das Produkt Anwendern oder Patienten bereitgestellt wird. Eine Markt- und Sprachenmatrix sollte deshalb die freigegebenen Kennzeichnungs- und IFU-Fassungen für professionelle Anwender und Laien kontrollieren.

Eine Identität von der Akte bis zum Markt

Müssen Sie Ihr EU-Kennzeichnungs- und UDI-System aufbauen oder korrigieren?

MDRC kann die Identifikatorarchitektur definieren, Kennzeichnungen und IFUs prüfen, Anforderungs- und Marktsprachenmatrizen erstellen, UDI-Änderungsauslöser bewerten, EUDAMED-Einträge abgleichen und den gesamten Ablauf in Entwicklung, Freigabe und Überwachung nach dem Inverkehrbringen integrieren.

Kennzeichnungssystem besprechen ↗
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