MDR · IVDR · Anhang I · Anhang VI · EUDAMED
Kennzeichnungs- und UDI-Anforderungen für Medizinprodukte in der EU
Kennzeichnung, Identifikatorhierarchie und Datenbankeintrag müssen genau dasselbe Produkt beschreiben.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Angaben auf die EU-Kennzeichnung gehören, wie sich Basic UDI-DI, UDI-DI und UDI-PI unterscheiden, welche Verpackungsebenen eigene Identifikatoren benötigen und wann eine Produkt- oder Druckvorlagenänderung eine neue UDI-DI auslöst.
Kennzeichnungssystem aufbauen ↓- 01FAMILIENSCHLÜSSELBasic UDI-DI
Dokumente und EUDAMED, nicht die Kennzeichnung
- 02PRODUKTSCHLÜSSELUDI-DI
Feste Modell- oder Verpackungsidentität
- 03PRODUKTIONSSCHLÜSSELUDI-PI
Los, Seriennummer, Verfalls- oder Herstellungsdatum
- 04PHYSISCHER TRÄGERAIDC + HRI
Maschinenlesbare Darstellung und Klarschrift
Druckvorlage · Verpackung · EUDAMED · technische Dokumentation
Zuerst die Abgrenzung
Die Kennzeichnung erklärt das Produkt. Die UDI macht es rückverfolgbar.
Die UDI ergänzt die anderen nach MDR oder IVDR erforderlichen Informationen. Ein korrekter Barcode rettet keine unvollständige Kennzeichnung, und ein vollständiger Kennzeichnungstext gleicht keinen falschen Identifikator aus.
Sichere Identifizierung und Anwendung
Produktname, Zweckbestimmung, verantwortliche Wirtschaftsakteure, Warnhinweise, Symbole, Bedingungen, Datumsangaben und Anweisungen erklären den vorgesehenen Anwendern, was das Produkt ist und wie es sicher verwendet wird.
MDR Anhang I Abschnitt 23 · IVDR Anhang I Abschnitt 20Eindeutige Identität und Rückverfolgbarkeit
Der Identifikator verbindet ein bestimmtes Produkt und seine Verpackungskonfiguration mit kontrollierten Stammdaten, Vertriebsaufzeichnungen, Vorkommnissen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen und dem öffentlichen EUDAMED-Eintrag.
MDR Artikel 27–29 · IVDR Artikel 24–26Was das Produkt ist
- Produkt- oder Handelsname
- Angaben zur Identifizierung und Zweckbestimmung
- Katalog-, Modell- oder Referenznummer, soweit zutreffend
- Inhalt und Menge, wenn relevant
Wer dahintersteht
- Name und eingetragene Anschrift des Herstellers
- EU-Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers
- Kontrolliert ergänzte Angaben des Importeurs
- Kennnummer der Benannten Stelle neben dem CE-Zeichen, soweit zutreffend
Welche Einheit freigegeben wurde
- UDI-Träger nach dem jeweils geltenden Stichtag
- Los- oder Seriennummer
- Herstellungs- und Verfallsdatum, soweit zutreffend
- Sterilstatus und Sterilisationsverfahren, wenn relevant
Was Anwender wissen müssen
- Warnhinweise, Vorsichtsmaßnahmen und Kontraindikationen
- Lagerungs- und Handhabungsbedingungen
- Angaben zu Einmalgebrauch, Wiederverwendung, Sterilbarriere und Entsorgung
- Erforderliche Symbole und Hinweis auf eine elektronische Gebrauchsanweisung
Die Informationen müssen in einer Amtssprache der Union vorliegen, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem das Produkt Anwendern oder Patienten bereitgestellt wird. Steuern Sie alle Übersetzungen gegen eine freigegebene Ausgangsfassung und legen Sie für jeden Markt eindeutig fest, welche Druckvorlage freigegeben werden darf.
Identifikatorarchitektur
Erst die Ebene bestimmen, dann den Code zuteilen
Wählen Sie einen Identifikator, um zu sehen, was er bezeichnet, wo er verwendet wird und welche Änderungen ihn betreffen. Die Zuteilungsstelle stellt das Kodierungssystem bereit. Für die korrekte Zuteilung bleibt der Hersteller verantwortlich.
Gruppiert Produkte mit gleicher Zweckbestimmung, Risikoklasse und wesentlichen Konstruktions- und Herstellungsmerkmalen
Die Basic UDI-DI ist der Hauptzugangsschlüssel zur Produktfamilie in EUDAMED und in den regulatorischen Unterlagen. Der Hersteller definiert und begründet die Gruppierung. Ist eine Zertifizierung erforderlich, sollte sie mit der Benannten Stelle abgestimmt werden.
- Erscheint in
- EUDAMED, EU-Konformitätserklärung, Zertifikaten, technischer Dokumentation und gegebenenfalls SSCP
- Erscheint nicht in
- Dem physischen UDI-Träger auf der Kennzeichnung
- Neu bewerten bei
- Änderung von Zweckbestimmung, Risikoklasse oder wesentlichen Konstruktions- oder Herstellungsmerkmalen
Identifiziert ein bestimmtes Produktmodell und jede anwendbare Verpackungskonfiguration
Die UDI-DI ist der statische Teil der UDI. Eine Schachtel mit zehn Produkten benötigt grundsätzlich eine andere UDI-DI als das einzelne Produkt, weil Verpackungsmenge und Verpackungsebene verschieden sind.
- Erscheint in
- UDI-Träger, EUDAMED-Stammdaten, Kennzeichnungsaufzeichnungen und aktueller UDI-Liste des Herstellers
- Zuteilung nach
- Regeln einer in der EU benannten Zuteilungsstelle wie GS1, HIBCC, ICCBBA oder IFA
- Änderungsauslöser
- Eine Änderung, die Fehlidentifizierung oder Unklarheit bei der Rückverfolgbarkeit verursachen kann
Unterscheidet das freigegebene Los, die serialisierte Einheit oder den datierten Produktionsdatensatz
Die anwendbaren UDI-PI-Elemente ergeben sich aus den Anforderungen an Produktionssteuerung und Rückverfolgbarkeit. Dazu können Losnummer, Seriennummer, Software-Identifikation, Herstellungsdatum oder Verfallsdatum gehören.
- Erscheint in
- Klarschriftangaben der Kennzeichnung und kodiertem UDI-Träger, soweit zutreffend
- EUDAMED erhält
- Die verwendeten Arten von UDI-PI, nicht jeden wechselnden Produktionswert
- Muss übereinstimmen mit
- Aufzeichnungen zu Produkthistorie, Freigabe, Vertrieb, Reklamationen und Vigilanz
Stellt die UDI automatisch lesbar und in Klarschrift dar
AIDC kann als linearer Barcode, DataMatrix, RFID oder andere zulässige Technologie umgesetzt werden. HRI ermöglicht das Lesen ohne Scanner. Beide Darstellungen müssen der Syntax der Zuteilungsstelle entsprechen und während des vorgesehenen Lebenszyklus lesbar bleiben.
- Grundsätzlich angebracht auf
- Produktkennzeichnung und allen höheren Verpackungsebenen mit Ausnahme von Versandcontainern
- Direktmarkierung
- Gilt für wiederverwendbare Produkte, die zwischen Anwendungen aufbereitet werden, vorbehaltlich regulatorischer Ausnahmen und Fristen
- Verifizierung
- Prüfen und bewerten Sie den Code auf seriennaher Druckvorlage, Material und tatsächlichem Druckprozess
- 01GRUPPE
Basic-UDI-DI-Familie definieren
Zweckbestimmung, Klasse sowie wesentliche Konstruktions- und Herstellungsmerkmale vor der Gruppierung von Varianten festlegen.
- 02PRODUKT
UDI-DI des Produkts zuteilen
Jedes bestellbare und auf dem Markt unterscheidbare Modell oder jede Version identifizieren.
- 03VERPACKUNG
Alle höheren Ebenen abbilden
Schachteln und anderen höheren Verpackungsebenen jeweils eine UDI-DI zuteilen. Versandcontainer ausnehmen.
- 04PRODUKTION
UDI-PI-Elemente auswählen
Los-, Serien-, Software- und Datumslogik mit der Rückverfolgbarkeit in Produktion und nach dem Inverkehrbringen abstimmen.
- 05ERSTELLEN UND PRÜFEN
Träger erzeugen und testen
AIDC und HRI nach den Regeln der Zuteilungsstelle generieren und die tatsächliche Druckkonfiguration verifizieren.
Anbringung und Ausnahmen
Den Verpackungsweg bis zum Anwender verfolgen
Beginnen Sie mit der Grundregel und dokumentieren Sie anschließend, weshalb eine Ausnahme greift. Entscheidend ist, ob Anwender oder andere Personen die richtige Einheit noch identifizieren können, wenn die äußere Verpackung nicht verfügbar ist.
Eigene Identität
UDI-Träger auf der Kennzeichnung ab dem anwendbaren Stichtag. Für zwischen Anwendungen aufbereitete wiederverwendbare Produkte kann eine Direktmarkierung gelten.
Eigene UDI-DI
Eine abweichende Verpackungsmenge oder Konfiguration erhält grundsätzlich eine gesonderte UDI-DI und einen eigenen Träger.
Eigene UDI-DI
Jede höhere Ebene trägt ihre eigene UDI und ermöglicht das Scannen, ohne die Verpackung zu öffnen.
Außerhalb der Regel
Ein logistischer Versandcontainer gilt nach Anhang VI nicht als höhere Produktverpackungsebene.
Nur verschieben, wenn Anhang VI es zulässt
Bei erheblichen Platzbeschränkungen auf der Verpackung der Verwendungseinheit darf der Träger auf der nächsthöheren Ebene angebracht werden. Dokumentieren Sie die Begründung und erhalten Sie die sichere Identifizierung.
Zugang zur äußeren Verpackung prüfen
Bei einzeln verpackten Einheiten kann der Träger auf der höheren Verpackung stehen. Er gehört jedoch auf die Einzelverpackung, wenn Angehörige der Gesundheitsberufe keinen Zugang zur höheren Ebene haben, etwa in relevanten häuslichen Versorgungssituationen.
Für wiederholte Aufbereitung auslegen
Ein wiederverwendbares Produkt, das zwischen Anwendungen gereinigt, desinfiziert, sterilisiert oder aufgearbeitet werden soll, benötigt grundsätzlich eine dauerhafte Markierung, sofern diese Sicherheit oder Leistung nicht beeinträchtigt und technisch machbar ist.
Die vermarktete Kombination identifizieren
Systeme und Behandlungseinheiten benötigen eine eigene UDI. IVDR-Kits erhalten ebenfalls eine eigene UDI. Komponenten, die eigenständige und einzeln erhältliche Produkte sind, behalten ihre gesonderten Identifikatoren.
Fristen für den UDI-Träger
Die meisten Kennzeichnungsfristen sind abgelaufen. Zwei Termine für niedrigere Klassen bleiben.
Die folgenden Termine betreffen die Anbringung des UDI-Trägers nach Artikel 27 Absatz 4 MDR oder Artikel 24 Absatz 4 IVDR. Es sind keine allgemeinen Übergangsfristen für die Zertifizierung, und sie verschieben nicht die grundlegende Pflicht zur Zuteilung und Kontrolle von Identifikatoren.
Medizinprodukte
Implantierbare Produkte und Klasse III
in KraftKlassen IIa und IIb
in KraftKlasse I
in Kraft
Für die vorgeschriebene Direktmarkierung wiederverwendbarer Produkte bleibt nach MDR der 26. Mai 2027 für Klasse I. Die Termine für Klasse III und implantierbare Produkte sowie für Klassen IIa und IIb sind bereits abgelaufen.
In-vitro-Diagnostika
Klasse D
in KraftKlassen B und C
in KraftKlasse A
nächster Termin
Prüfen Sie produktspezifische Regeln aus Anhang VI und gegebenenfalls besondere UDI-Regelungen, statt die Risikoklasse als vollständigen Umsetzungsplan zu behandeln.
Das EUDAMED-Modul UDI/Devices ist nicht mehr freiwillig
Die ersten vier EUDAMED-Module, darunter Akteursregistrierung und UDI-/Produktregistrierung, wurden am 28. Mai 2026 verpflichtend. Die Produktfreigabe muss nun eine kontrollierte Prüfung enthalten, dass der erforderliche Eintrag vorhanden ist und der genehmigten regulatorischen Konfiguration entspricht.
Änderungskontrolle
Die UDI-Frage vor Freigabe einer neuen Druckvorlage stellen
Eine neue UDI-DI ist erforderlich, wenn die Änderung zu einer Fehlidentifizierung oder zu Unklarheiten bei der Rückverfolgbarkeit führen kann. Bewerten Sie sowohl die einzelne UDI-DI als auch die Struktur der Basic-UDI-DI-Familie.
Name, Handelsname, Version oder Modell
Eine marktseitige Identitätsänderung kann den bisherigen Identifikator irreführend machen, selbst wenn sich die Konstruktion nur geringfügig ändert.
Einmalgebrauch, Wiederverwendung oder erforderliche Sterilisation
Eine Änderung der zulässigen Anwendung oder Aufbereitung verändert kritische Identifikations- und Sicherheitsinformationen.
Sterilstatus oder Lieferzustand
Eine sterile und eine nicht sterile Konfiguration dürfen keine Identität teilen, die diesen Unterschied verschleiert.
Anzahl der Produkte in der Verpackung
Verpackungskonfiguration und UDI-DI müssen die auf dieser Ebene verfügbare Menge eindeutig unterscheiden.
Warnhinweise oder Kontraindikationen
Eine Änderung kritischer Warnhinweise oder Kontraindikationen kann nach Anhang VI eine neue UDI-DI auslösen.
CMR- oder endokrin wirksame Stoffe
Änderungen erforderlicher kritischer Stoffinformationen müssen auf Auswirkungen auf Identifikator und Datenbankeintrag geprüft werden.
Änderung beschreiben
Auswirkungen auf Produkt, Verpackung, Produktion, Aussagen, Kennzeichnung und Datenbank
Identifizierung prüfen
Kann die bestehende UDI-DI Unklarheit oder Fehlidentifizierung verursachen?
Familiengruppierung prüfen
Stimmen Zweckbestimmung, Klasse und wesentliche Merkmale weiterhin überein?
Freigabe synchronisieren
Druckvorlage, EUDAMED, Konformitätserklärung, Zertifikate, Aufzeichnungen und Bestandsübergang
EUDAMED und Freigabesteuerung
Dieselbe regulatorische Wahrheit registrieren, die auf den Markt gelangt
EUDAMED ist keine Kopieraufgabe am Ende der Zertifizierung. Identifikatoren und Produktdaten müssen aus denselben genehmigten Stammdaten entstehen wie Kennzeichnungen, EU-Konformitätserklärung, Zertifikate und technische Dokumentation.
- 01
Akteursdaten vorbereiten
Rechtsträger, SRN und gegebenenfalls Mandat des Bevollmächtigten
- 02
Basic-UDI-DI-Datensatz erstellen
Familiengruppierung, Nomenklatur, Risikoklasse und regulatorische Merkmale
- 03
UDI-DI-Daten registrieren
Produkt, Status, Verpackung, Markt und Arten der Produktionskennungen
- 04
Vor Freigabe verifizieren
Vierfacher Abgleich von Kennzeichnung, Datenbank, Erklärung und technischer Dokumentation
- 05
Lebenszyklus pflegen
Änderung, Rücknahme, neue Version und Status von Legacy-Produkten nach kontrollierten Verfahren
Besondere Konfigurationen
Nicht jedes Produkt in gewöhnliche Schachtellogik zwingen
Software, konfigurierbare Produkte, Kits, Systeme und Behandlungseinheiten benötigen eine produktspezifische Identifikatorarchitektur, bevor Kennzeichnung oder Benutzeroberfläche gestaltet werden.
Die freigegebene Softwarekonfiguration identifizieren
Software-UDI richtet sich nach Anhang VI und MDCG 2018-5. Wesentliche Revisionen, die ursprüngliche Leistung, Sicherheit, Zweckbestimmung oder Datenauslegung beeinflussen, erfordern grundsätzlich eine neue UDI-DI. Geringfügige Revisionen werden im Regelfall über die UDI-PI-Logik abgebildet.
Modelle, Komponenten und Konfigurationen kontrollieren
Legen Sie fest, welche Kombinationen vermarktbare Konfigurationen bilden und wie der Identifikator Anwendern und Untersuchenden ermöglicht, die gelieferte Version zu rekonstruieren.
Der vermarkteten Kombination eine eigene UDI geben
Der Hersteller des Systems oder der Behandlungseinheit teilt der Kombination nach Artikel 22 und Anhang VI eine UDI zu und hält die Identität der enthaltenen Produkte rückverfolgbar.
Kit-Identität und Komponentenidentität trennen
Das Kit erhält eine eigene UDI. Komponenten, die eigenständige Produkte und einzeln im Handel erhältlich sind, behalten ihre eigene UDI, soweit die IVDR-Regeln dies verlangen.
Freigabefähige Kennzeichnungsakte
Nachweise freigeben, nicht nur Druckvorlagen
Die Kennzeichnungsspezifikation sollte nachvollziehbar machen, was freigegeben wurde, warum jedes Datenelement vorhanden ist und wo der zugehörige Identifikator und die regulatorischen Stammdaten kontrolliert werden.
- 01
Matrix anwendbarer Anforderungen
MDR- oder IVDR-Vorgaben aus Anhang I zu Kennzeichnung und IFU, produktspezifische Regeln, Symbole und Marktsprachen
- 02
Identifikatorarchitektur
Begründung der Basic UDI-DI, UDI-DI von Produkt und Verpackung, Zuteilungsstelle und UDI-PI-Regeln
- 03
Kontrollierte Quelldaten
Rechtliche Namen und Anschriften, Zweckbestimmung, Modell, Warnhinweise, Bedingungen, Aussagen und Zertifikate
- 04
Verifizierung von Druckvorlage und Träger
Freigegebene Master, Übersetzungen, Symbole, Abmessungen, Kontrast, Druckqualität und Serienmuster
- 05
Vierfacher Konsistenzabgleich
Physische Kennzeichnung, EUDAMED-Eintrag, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation
- 06
Änderungs- und Bestandsübergangsplan
Bewertung einer neuen UDI, Stichtage, Altbestand, Information der Händler und Rückverfolgbarkeit nach dem Inverkehrbringen
Praktische Fragen
FAQ zu Kennzeichnung und UDI
Öffnen Sie die Frage, die Ihre Entscheidung zu Identifikator, Druckvorlage, Verpackung oder Marktfreigabe betrifft.
Erscheint die Basic UDI-DI auf der Kennzeichnung des Medizinprodukts?+
Nein. Die Basic UDI-DI ist der regulatorische Schlüssel der Produktfamilie. Sie wird in EUDAMED und in Unterlagen wie der EU-Konformitätserklärung, Zertifikaten, der technischen Dokumentation und gegebenenfalls dem SSCP verwendet. Der UDI-Träger auf der Kennzeichnung enthält die UDI-DI und die anwendbaren UDI-PI-Daten.
Sind UDI-DI und GTIN dasselbe?+
Eine GTIN kann als UDI-DI dienen, wenn der Hersteller GS1 als seine in der EU benannte Zuteilungsstelle nutzt und die anwendbaren GS1-Regeln befolgt. Andere benannte Zuteilungsstellen verwenden andere Identifikationsstrukturen. UDI-DI bezeichnet die regulatorische Funktion, GTIN eine mögliche Umsetzung in einem Kodierungssystem.
Benötigt jede Verpackungsebene eine eigene UDI-DI?+
Das Produkt und jede höhere Verpackungsebene benötigen grundsätzlich eine eigene UDI-DI und einen UDI-Träger. Versandcontainer gelten nicht als höhere Verpackungsebene. Anhang VI enthält besondere Ausnahmen, unter anderem für Verpackungen mit erheblichen Platzbeschränkungen und bestimmte einzeln verpackte Einmalprodukte.
Wird der konkrete UDI-PI-Wert in EUDAMED registriert?+
Nein. In EUDAMED wird hinterlegt, welche Arten von Produktionskennungen verwendet werden, etwa Los- oder Seriennummer, Verfallsdatum oder Herstellungsdatum. Die wechselnden Produktionswerte auf jeder freigegebenen Einheit oder Charge werden nicht als einzelne EUDAMED-Datensätze eingereicht.
Ersetzt die UDI die Katalognummer oder andere Kennzeichnungsangaben?+
Nein. Die UDI ergänzt die nach MDR oder IVDR erforderlichen Informationen und ersetzt die Katalog- oder Referenznummer des Herstellers nicht automatisch. Die vollständige Kennzeichnung muss weiterhin die anwendbaren Anforderungen aus Anhang I erfüllen und für die vorgesehenen Anwender verständlich sein.
Wann erfordert eine Kennzeichnungsänderung eine neue UDI-DI?+
Eine neue UDI-DI ist erforderlich, wenn eine Änderung zur Fehlidentifizierung des Produkts oder zu Unklarheiten bei seiner Rückverfolgbarkeit führen kann. Typische Auslöser sind Änderungen von Name oder Handelsname, Version oder Modell, Einmalgebrauch oder Sterilstatus, Verpackungsmenge sowie bestimmten kritischen Warnhinweisen oder Kontraindikationen. Die Entscheidung sollte vor Freigabe der Druckvorlage dokumentiert werden.
Benötigen Sonderanfertigungen eine UDI?+
Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von den MDR-Anforderungen an Zuteilung und Anbringung der UDI ausgenommen. Serienmäßig hergestellte Produkte, die an Anforderungen professioneller Anwender angepasst werden, oder industriell nach Verschreibungen hergestellte Produkte sind nicht automatisch Sonderanfertigungen. Die Qualifizierung muss daher geklärt sein, bevor die Ausnahme genutzt wird.
Wer bestimmt die Sprache der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung?+
MDR und IVDR verlangen Informationen in einer von dem Mitgliedstaat festgelegten Amtssprache der Union, in dem das Produkt Anwendern oder Patienten bereitgestellt wird. Eine Markt- und Sprachenmatrix sollte deshalb die freigegebenen Kennzeichnungs- und IFU-Fassungen für professionelle Anwender und Laien kontrollieren.
Primärquellen
Rechtstext und aktuelle Umsetzungshinweise prüfen
UDI-Regeln entwickeln sich durch delegierte Rechtsakte, besondere Produktregeln und die EUDAMED-Umsetzung weiter. Prüfen Sie bei Zuteilung oder Änderung von Identifikatoren stets die aktuellen Quellen.
Verordnung (EU) 2017/745
Anhang I Abschnitt 23, Artikel 27–29 und Anhang VI
Verordnung (EU) 2017/746
Anhang I Abschnitt 20, Artikel 24–26 und Anhang VI
UDI-Übersicht der Europäischen Kommission
Systemelemente, Zuteilungsstellen und Leitfäden
MDCG 2022-7
Fragen und Antworten zu Basic UDI-DI und UDI-DI-Änderungen
EUDAMED UDI-/Produktregistrierung
Verpflichtender Modulstatus und Ressourcen zur Produktregistrierung
MDCG 2021-19
Integration der UDI in das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers
Eine Identität von der Akte bis zum Markt
Müssen Sie Ihr EU-Kennzeichnungs- und UDI-System aufbauen oder korrigieren?
MDRC kann die Identifikatorarchitektur definieren, Kennzeichnungen und IFUs prüfen, Anforderungs- und Marktsprachenmatrizen erstellen, UDI-Änderungsauslöser bewerten, EUDAMED-Einträge abgleichen und den gesamten Ablauf in Entwicklung, Freigabe und Überwachung nach dem Inverkehrbringen integrieren.