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MDR Artikel 10 Absatz 16 · IVDR Artikel 10 Absatz 15

Die Versicherung muss dem Risiko folgen und darf nicht nur eine Pflichtübung sein

Die EU verlangt eine ausreichende finanzielle Deckung. Sie gibt Herstellern jedoch weder eine fertige Police noch eine universelle Deckungssumme vor.

Die eigentliche Arbeit beginnt zwischen diesen beiden Aussagen. Eine belastbare Lösung verbindet Produkt, möglichen Schaden, Märkte, Versicherungsbedingungen und genau das Unternehmen, das die Haftung tatsächlich trägt.

Aktualisiert am 07.09.2026 12 Minuten MDR und IVDR
Deckungslogik aufbauen ↓

Die Antwort in 30 Sekunden

Eine Versicherung ist die übliche Lösung. Rechtlich verlangt wird eine ausreichende finanzielle Deckung.

Artikel 10 Absatz 16 MDR und Artikel 10 Absatz 15 IVDR verpflichten jeden Hersteller zu Maßnahmen, die eine ausreichende finanzielle Deckung seiner potenziellen Haftung gewährleisten. Die Lösung muss der Risikoklasse, der Produktart und der Unternehmensgröße angemessen sein.

Die Verordnungen legen keinen unionsweit einheitlichen Eurobetrag fest und behaupten nicht, dass eine Standardpolice für jeden Hersteller passt. Nationales Recht kann einen weitergehenden Schutz verlangen. Kunden, Bevollmächtigte, Händler und Investoren können zusätzliche vertragliche Anforderungen stellen.

Die praktische Konsequenz

Mit dem Abschluss einer Police ist die Arbeit nicht beendet. Der Hersteller muss erklären können, weshalb versicherte Gesellschaft, Produkte, Gebiete, Deckungssummen, Auslöser und Ausschlüsse zum tatsächlichen Risiko passen.

Drei Fragen und drei verschiedene Antworten

Ein Zertifikat darf nicht die falsche Frage beantworten

Konformität, gesetzliche Haftung und Versicherung greifen ineinander, sind aber nicht austauschbar.

01 Regulatorische Konformität

Erfüllt das Produkt die MDR oder IVDR?

Technische Dokumentation, QM-System, klinische Nachweise oder Leistungsnachweise, PMS und das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren tragen die Entscheidung zur CE-Kennzeichnung.

Die Antwort steht in der Konformitätsdokumentation
02 Gesetzliche Haftung

Wer muss einen Geschädigten möglicherweise entschädigen?

Unionsrecht und nationales Haftungsrecht bestimmen den möglicherweise verantwortlichen Wirtschaftsakteur, ersatzfähige Schäden, Beweisanforderungen und mögliche Einwendungen.

Die Antwort ergibt sich aus Recht und Sachverhalt
03 Finanzielle Deckung

Welche Mittel stehen bei einem Anspruch zur Verfügung?

Police oder anderer Mechanismus bestimmen, ob Ereignis, Unternehmen, Gebiet, Zeitpunkt und Schadenart vom verfügbaren finanziellen Schutz erfasst werden.

Die Antwort steckt in den vollständigen Deckungsbedingungen

Interaktiver Risikocheck

Ändert sich das Produktprofil, ändern sich auch die Fragen zur Deckung

Dies ist kein Rechner für Deckungssummen. Der Abschnitt zeigt, warum Prämie und Deckung nicht allein anhand der Risikoklasse gewählt werden können.

Grundprüfung

Beginnen Sie mit dem vorhersehbaren Schaden und nicht nur mit dem Jahresumsatz

Auch ein Produkt einer niedrigen Klasse kann in sehr großer Stückzahl verkauft, bei vulnerablen Patienten eingesetzt oder durch einen einzigen Herstellungsfehler Gegenstand vieler zusammenhängender Ansprüche werden.

Schweregrad

Welcher schwerste Personen- oder Sachschaden ist realistisch?

Ausmaß

Wie viele Produkte und Patienten kann ein Fehler betreffen?

Reichweite

In welchen Ländern und Rechtsordnungen besteht ein Risiko?

Dauer

Wie lange bleibt das Produkt in Gebrauch und kann Ansprüche auslösen?

Wie viel ist ausreichend?

Es gibt keine Tabelle zum Abschreiben. Entwickeln Sie eine Begründung, die einem echten Schadenfall standhält.

Die Risikoklasse ist wichtig, aber nur ein Faktor. Eine belastbare Analyse verbindet Schwere und mögliche Anzahl der Schäden mit Absatzvolumen, geografischer Reichweite, Produktlebensdauer und der Art, wie die Deckungssumme verbraucht wird.

Das Ergebnis sollte eine dokumentierte Entscheidung der Geschäftsleitung sein, die regulatorische, rechtliche, versicherungstechnische und finanzielle Aspekte berücksichtigt. Eine Überprüfung ist bei jeder wesentlichen Risikoänderung erforderlich und nicht erst bei der nächsten Verlängerung.

ProduktRisiko + Art
×
Möglicher SchadenSchwere + Ausmaß
×
MarktVolumen + Gebiet
×
ZeitLebensdauer + Spätschäden
=
Dokumentierte EntscheidungSumme + Struktur + Restrisiko
01

Risikokonzentration

Ein Implantat, eine Charge, eine Softwareversion oder eine gemeinsame Komponente kann viele Ansprüche miteinander verbinden.

02

Mechanik der Deckungssummen

Prüfen Sie Deckung je Schadenfall, Jahreshöchstersatzleistung, Sublimits und ob Abwehrkosten die verfügbare Summe mindern.

03

Eigene Finanzkraft

Bestimmen Sie Selbstbehalte, selbst getragene Risiken und Schäden, die das Unternehmen bewusst bei sich behält.

04

Anlässe zur Neubewertung

Bewerten Sie die Deckung nach einer neuen Klasse, einem Anspruch, Markt, einer Indikation, Übernahme oder einem starken Umsatzanstieg erneut.

Lesen Sie die Police wie einen möglichen Schadenverlauf

Acht Bedingungen können wichtiger sein als die Zahl auf dem Versicherungsnachweis

Eine hohe Deckungssumme hilft wenig, wenn sie für das falsche Unternehmen, Produkt, Land oder auslösende Ereignis gilt.

  1. 01
    Versicherte

    Die richtigen Rechtsträger

    Hersteller, Konzerngesellschaften und zusätzliche Mitversicherte müssen der tatsächlichen Struktur der Wirtschaftsakteure entsprechen.

  2. 02
    Produkte

    Das vollständige versicherte Portfolio

    Die Beschreibung sollte Produkte, Zubehör, Software, Versionen, Eigenmarken und nicht mehr aktiv vertriebene Modelle erfassen.

  3. 03
    Geltungsbereich

    Märkte und Rechtsordnungen

    Eine Formulierung zu weltweitem Vertrieb bedeutet nicht immer, dass Ansprüche in jeder relevanten Rechtsordnung gedeckt sind.

  4. 04
    Auslöser

    Schadenereignis oder Anspruchserhebung

    Klären Sie, welches Ereignis das Versicherungsjahr bestimmt, und sichern Sie bei Bedarf lückenlose Deckung, Rückwärtsdeckung und verlängerte Meldefristen.

  5. 05
    Deckungssumme

    Je Schadenfall, insgesamt und für Abwehrkosten

    Legen Sie fest, wie zusammenhängende Ansprüche gebündelt werden und ob Rechtskosten innerhalb oder außerhalb der Deckungssumme liegen.

  6. 06
    Selbstbehalt

    Ein Betrag, den das Unternehmen tragen kann

    Auch ein versicherter Schaden kann die Liquidität belasten, wenn der Selbstbehalt mehrfach anfällt oder ungewöhnlich hoch ist.

  7. 07
    Ausschlüsse

    Das Kernrisiko darf nicht verschwinden

    Prüfen Sie Regelungen zu Implantaten, klinischen Prüfungen, Cyberereignissen, PFAS, bekannten Umständen, vertraglicher Haftung und einzelnen Gebieten.

  8. 08
    Kontinuität

    Schutz für Spätschäden und Nachhaftung

    Lange Produktlebenszyklen erfordern einen Plan für Produktionsende, Fusion, Versichererwechsel und Ansprüche nach dem Marktaustritt.

Das Problem der Deckungslücken

Ein Vorfall kann vier Policen berühren und trotzdem ungedeckt bleiben

Lassen Sie den Makler einen realistischen Vorfall von der ersten Meldung über Patientenanspruch, Rückruf und Cyberreaktion bis zur behördlichen Maßnahme durchspielen.

01Schaden bei Dritten

Produkthaftpflicht

Personenschäden und gedeckte Sachschäden infolge eines fehlerhaften Produkts.

Das Produkt selbst ist nicht automatisch gedeckt
02Marktmaßnahme

Produktrückruf

Rücknahme, Benachrichtigung, Transport, Entsorgung, Ersatz und Krisenmanagement.

Oft separat versichert oder eng sublimitiert
03Digitales Ereignis

Cyber- und Technologierisiken

Sicherheitsvorfall, Datenverlust, Dienstausfall und Fehler oder Versäumnisse bei Technologieleistungen.

Ausschlüsse für Personen- und Produktschäden prüfen
04Berufliche Tätigkeit

Dienstleistungshaftung

Entwicklungsberatung, Installation, Schulung und andere Leistungen neben der Produktlieferung.

Kann eine Berufshaftpflicht erfordern
Nicht voraussetzen

Bußgelder, vorsätzlich rechtswidriges Verhalten, reine Gewährleistungskosten und die Reparatur des fehlerhaften Produkts selbst liegen häufig außerhalb der üblichen Produkthaftpflichtdeckung. Entscheidend sind die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Folgen Sie dem Rechtsträger

Die Versicherungsstruktur sollte die Lieferkette widerspiegeln

Verträge können Risiken zwischen Unternehmen verteilen. Gesetzliche Pflichten und Rechte eines Geschädigten beseitigen sie jedoch nicht.

01
Hersteller

Trägt die Pflicht aus Artikel 10

Der Hersteller muss eine ausreichende finanzielle Deckung organisieren und bleibt auch dann für das Produkt verantwortlich, wenn Entwicklung, Produktion oder Vertrieb ausgelagert sind.

02
Bevollmächtigter

Kann unter bestimmten Voraussetzungen gesamtschuldnerisch haften

Bei einem Hersteller außerhalb der EU kann Artikel 11 Absatz 5 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Bevollmächtigten führen, wenn der Hersteller bestimmte Pflichten aus Artikel 10 nicht erfüllt hat.

03
Importeur und Händler

Tragen eigene Haftungsrisiken

Die Deckungspflicht des Herstellers aus Artikel 10 geht nicht automatisch auf sie über. Nationales Recht, Verträge und ihr eigenes Verhalten können jedoch eine Haftung begründen.

04
Eigenmarke oder modifiziertes Produkt

Artikel 16 kann die Rolle verändern

Ein Importeur, Händler oder eine andere Person kann Herstellerpflichten übernehmen, wenn das Produkt unter eigenem Namen vermarktet, die Zweckbestimmung geändert oder das Produkt so modifiziert wird, dass die Konformität betroffen sein kann.

Vertragsprüfung

Mandat, Freistellung und Versicherung müssen dieselbe Verantwortungsstruktur beschreiben

  • Welche Partei welche Police aufrechterhalten muss
  • Erforderliche Deckungssumme und Laufzeit
  • Mitversicherungsstatus, sofern angemessen
  • Nachweis der Verlängerung und Mitteilung einer Kündigung
  • Umfang der Freistellung und Kontrolle der Rechtsverteidigung
  • Fortgeltung nach Vertragsende

Der Übergang zum neuen Haftungsrecht 2026

Die Produktakte wird zur Beweisgrundlage für Haftungsprozesse

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 modernisiert das europäische Produkthaftungsrecht. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regeln gelten für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Für die Medizintechnik ist die Richtung eindeutig. Software gilt ausdrücklich als Produkt, Gerichte können die Offenlegung relevanter Beweismittel anordnen und gesetzliche Vermutungen können Geschädigten helfen, wenn der Nachweis von Fehler oder Kausalität wegen technischer oder wissenschaftlicher Komplexität übermäßig schwierig ist.

Folge für den Versicherungsschutz

Prüfen Sie Definitionen, Ausschlüsse, Meldeverfahren und Deckungssummen, bevor die neuen Regeln anwendbar werden. Eine ausschließlich für ein physisches Produkt formulierte Police bildet den tatsächlichen digitalen Lebenszyklus möglicherweise nicht ab.

Vor dem 10. Dezember 2026

Bisheriges Produkthaftungsrecht

Für Produkte, die vor dem Übergangszeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt weiterhin die bisherige Richtlinie.

Ab dem 10. Dezember 2026

Neue nationale Vorschriften

Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gelten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853.

Praktische Reaktion

Bewahren Sie die Beweiskette

Unterlagen zu Entwicklung, Software, Cybersicherheit, PMS, Vigilanz, Beschwerden, Änderungskontrolle und Vertrieb müssen auffindbar bleiben und eine belastbare Verteidigung ermöglichen.

Die prüfungsfeste Deckungsakte

Bewahren Sie die Entscheidung auf und nicht nur den Versicherungsnachweis

Ein einseitiger Versicherungsnachweis enthält selten die Ausschlüsse, Auslöser, Nachträge und Analysen, mit denen sich die ausreichende Deckung begründen lässt.

  1. 01

    Risikoprofil

    Rechtsträger, Produktfamilien, Klassen, Zweckbestimmungen, Mengen, Länder und Produktlebensdauern.

  2. 02

    Deckungsbegründung

    Methode, Annahmen, Szenarien und Genehmigung der gewählten Summe und Struktur durch die Geschäftsleitung.

  3. 03

    Vollständige Versicherungsbedingungen

    Versicherungsschein, Definitionen, Ausschlüsse, Bedingungen, Nachträge, Sublimits und Rückwärtsdeckungsdatum.

  4. 04

    Versicherungsnachweis

    Zertifikat, Prämienstatus und Bestätigung durch Makler oder Versicherer für die relevanten Rechtsträger und Gebiete.

  5. 05

    Vertragsübersicht

    Bevollmächtigter, Händler, Lieferanten, Eigenmarkenpartner und Freistellungsvereinbarungen.

  6. 06

    Verfahren für Ansprüche

    Wer wen bis wann mit welchen Unterlagen informiert und wer Rechtsverteidigung und Vergleich kontrolliert.

  7. 07

    Überprüfungsnachweise

    Jährliche Neubewertung und anlassbezogene Prüfungen nach Änderungen von Portfolio, Markt, Ansprüchen oder Eigentumsverhältnissen.

Fragen aus der Praxis

Fragen zur Haftpflichtversicherung

Öffnen Sie die Frage, die Ihre nächste Verlängerung, Ihren Markteintritt oder einen neuen Vertrag beeinflusst.

Schreibt die MDR eine Produkthaftpflichtversicherung vor?+

Die MDR verlangt vom Hersteller Maßnahmen, die eine ausreichende finanzielle Deckung seiner potenziellen Haftung gewährleisten. Der Umfang muss der Risikoklasse, der Produktart und der Unternehmensgröße angemessen sein. Die Verordnung schreibt weder ein unionsweit einheitliches Versicherungsprodukt vor noch erklärt sie eine Versicherungspolice zum einzig zulässigen Mittel. In der Praxis ist eine Produkthaftpflichtversicherung die übliche Lösung. Nationale Vorschriften und vertragliche Anforderungen können konkreter oder strenger sein.

Gibt es eine EU-weite Mindestdeckungssumme für Medizinprodukte?+

MDR und IVDR nennen keine einheitliche Mindestdeckungssumme. Der Hersteller sollte ermitteln und dokumentieren, weshalb die gewählte Deckung seinem eigenen Risiko entspricht. Zu berücksichtigen sind möglicher Schaden, Risikoklasse, Produkteigenschaften, Absatzvolumen, Märkte, Produktlebensdauer, die Bündelung zusammenhängender Ansprüche und die finanziellen Mittel des Unternehmens. Zusätzlich sind nationale Anforderungen und Verträge zu prüfen.

Gilt die Anforderung auch für Produkte der Klasse I und IVD der Klasse A?+

Ja. Die Pflicht zur finanziellen Deckung ist eine allgemeine Herstellerpflicht und hängt nicht von der Beteiligung einer Benannten Stelle ab. Ein Produkt der Klasse I oder ein IVD der Klasse A kann im Wege der Selbsterklärung in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller benötigt dennoch eine angemessene und nachvollziehbar begründete finanzielle Deckung.

Benötigt ein Hersteller außerhalb der EU Deckung für den Unionsmarkt?+

Ja. Wer ein Produkt auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, bleibt unabhängig von seinem Sitz für die anwendbaren Herstellerpflichten verantwortlich. Sein Bevollmächtigter kann unter den Voraussetzungen von Artikel 11 Absatz 5 MDR oder IVDR gesamtschuldnerisch haften. Daher müssen Mandat, Freistellungsregelungen und der räumliche Geltungsbereich der Versicherungen beider Parteien zusammenpassen.

Deckt eine Produkthaftpflichtversicherung normalerweise Rückrufkosten?+

Nicht zwingend. Eine übliche Produkthaftpflichtversicherung kann gedeckte Ansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden erfassen, während Kosten für Rücknahme, Austausch, Reparatur oder Entsorgung des eigenen Produkts ausgeschlossen bleiben. Eine Rückrufkostenversicherung kann separat erforderlich sein. Auslöser, Ausschlüsse und Sublimits müssen sorgfältig geprüft werden.

Reicht eine gewöhnliche Produkthaftpflichtversicherung für eine klinische Prüfung?+

Davon sollte nicht ausgegangen werden. Artikel 69 MDR verlangt ein System zur Entschädigung für Schäden, die einer Prüfungsperson entstehen. Dafür ist eine Versicherung, Garantie oder ähnliche Regelung vorzusehen, die Art und Umfang des Risikos entspricht. Sponsor und Prüfer müssen das im betreffenden Mitgliedstaat vorgesehene System nutzen. Prüfungsspezifische Deckung und nationale Vorschriften sind deshalb separat zu prüfen.

Belegen CE-Kennzeichnung oder ISO-13485-Zertifizierung eine ausreichende Deckung?+

Nein. CE-Kennzeichnung, Zertifikat einer Benannten Stelle und ISO 13485 beantworten andere Fragen. Keines davon bestimmt automatisch eine geeignete Deckungssumme, den räumlichen Geltungsbereich, den Versicherungsfall oder zulässige Ausschlüsse. Die Begründung der finanziellen Deckung sollte bei Änderungen des Portfolios, der Schadenhistorie, der Märkte oder der Unternehmensstruktur überprüft werden.

Was sollten Hersteller von Software und vernetzten Produkten prüfen?+

Sie sollten sicherstellen, dass die Definition der versicherten Produkte Software, Updates, cloudabhängige Funktionen und relevante digitale Dienste umfasst und dass Cyberausschlüsse nicht gerade das zentrale Medizinprodukterisiko beseitigen. Produkthaftpflicht-, Technologie-Haftpflicht-, Cyber- und Rückrufdeckungen sollten gemeinsam geprüft werden, damit ein Vorfall nicht zwischen mehreren Policen ungedeckt bleibt.

Primärquellen

Prüfen Sie den Rechtsrahmen und holen Sie anschließend Beratung zur konkreten Police ein

Dieser Artikel bietet regulatorische Orientierung, aber keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Für jeden Hersteller und Markt sind das nationale Recht und die vollständigen Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Machen Sie aus der Police eine kontrollierte Entscheidung

Benötigen Sie ein regulatorisches Risikoprofil für Versicherer oder Makler?

MDRC kann Produktklassen, Zweckbestimmungen, Märkte, Rollen der Wirtschaftsakteure, PMS-Signale und vorhersehbare Risiken systematisch erfassen. Rechts- und Versicherungsexperten erhalten damit eine belastbare Grundlage, um die Deckung zu strukturieren und zu prüfen.

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